Erfahre alles, was du wissen musst zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Infektionsgefahr (ehem. G 42): Allgmeines, Inhalt, Kosten, Pflicht, Gültigkeit.
Arbeitsmedizinische Untersuchung bei Tätigkeiten mit Infektionsrisiko
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Die G 42 Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Die offizielle Bezeichnung ist inzwischen Vorsorge "Infektionsgefährdung". Da der Begriff G 42 jedoch bis heute in vielen Unternehmen verwendet wird, wird auch im Folgenden davon gesprochen. Eine G 42 Untersuchung wird durchgeführt wenn jemand beruflich Kontakt zu Infektionserregern bekommen kann. Der Mitarbeiter wird ärztlich beraten und auf freiwilliger Basis untersucht. Bei Bedarf kann eine Schutzimpfung, z.B. gegen Hepatitis A/B, erfolgen. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur dem Mitarbeiter mitgeteilt. Arbeitgeber erhalten lediglich eine Teilnahmebestätigung der Vorsorge.
Im Vordergrund stehen die folgenden Inhalte bei der G 42 Untersuchung
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit wird festgelegt, ob eine G 42 Untersuchung durchgeführt wird. Es kann entweder eine Pflichtvorsorge oder eine Angebotsvorsorge sein. Beispiele für Tätigkeiten, bei denen in der Regel eine G 42 Untersuchung veranlasst wird, sind:
Ein G 42 Untersuchung kostet zwischen 70 € und 80 €. Hinzu kommen können weitere Kosten für eine Laboruntersuchung oder für die Durchführung von Impfungen. Die Untersuchung ist in der Regel mehrwertsteuerfrei.
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der G 42 Untersuchung. Eine Vereinbarung zur Kostenübernahme ist erforderlich. Grundsätzlich kann die Untersuchung auch auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.
Ob eine Pflichtvorsorge vorliegt, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit ermitteln. Die G 42 Vorsorgeuntersuchung kann eine Pflichtvorsorge oder eine Angebotsvorsorge sein. Bei einer Pflichtvorsorge muss der Arbeitgeber die Untersuchung veranlassen. Der Mitarbeiter muss an der Untersuchung teilnehmen, um die Tätigkeit ausüben zu können. Bei einer Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber die Untersuchung anbieten. Mitarbeiter können diese wahrnehmen, müssen es aber nicht.
Eine G 42 Vorsorge sollte vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Ein Jahr nach der Erstuntersuchung findet in der Regel eine Nachuntersuchung statt. Weitere G 42 Untersuchungen finden in bis zu 3-Jahresabständen statt.
Nein. Die G 42 Untersuchung durchführen dürfen Fachärzte, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ tragen. Hausärzte erfüllen diese Anforderung meist nicht und dürfen die G 42 Untersuchung dann nicht durchführen. Bei der Suche nach geeigneten Ärzten kommt es neben der fachlichen Ausbildung auf Themen wie regionale Abdeckung, Verfügbarkeit, Service und digitale Unterstützung an. Ein überbetrieblicher Anbieter wie kaer ermöglicht die Durchführung von G 42 Vorsorgeuntersuchungen in Firmen
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Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
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