Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Betreuung

Leistungen und Kosten

Willst du mehr zur arbeitsmedizinischen Betreuung erfahren? Alles, was du wissen musst zur arbeitsmedizinischen Betreuung durch Betriebsärzte: Leistungen, Kosten, Anbieter, Betreuungsmodelle.

Warum brauche ich eine
arbeitsmedizinische Betreuung?

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte ist gesetzlich vorgeschrieben, schon ab einem Mitarbeiter. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass du und deine Kollegen nicht durch die Arbeit krank werden. Dies mag selbstverständlich klingen, ist es aber nicht. Durch den gezielten Einsatz moderner Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können Risiken reduziert und eure Gesundheit geschützt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Laut ASiG müssen Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von ihnen unterstützen lassen. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Bewertung der Arbeitsbedingungen. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Gefahren bewertet. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" weiter konkretisiert.

Ab wie vielen Beschäftigten ist eine arbeitsmedizinische Betreuung erforderlich?

Ein Betriebsarzt und eine arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Beschäftigte eine Firma hat. Jede und jeder Beschäftigte soll vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt werden. Zur Anzahl der Beschäftigten eines Betriebs zählen auch Leiharbeiter.

Für Firmen mit wenigen Mitarbeiter*innen gibt es aber Vereinfachungen in der Betreuung durch Betriebsärzte. So kann bei bis zu 50 Beschäftigten ein Unternehmermodell gewählt werden. Bei bis zu 10 Beschäftigten erfolgt die Betreuung durch den Betriebsarzt anlassbezogen und nach bestimmten Fristen.

Welche Leistungen umfasst die arbeitsmedizinische Betreuung?

Die wichtigsten Aufgaben eines Betriebsarztes umfassen:

  • Beratung deines Unternehmens zu Gesundheitsrisiken im Betrieb,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen.

Alle diese Aufgaben haben das Ziel, gesundheitliche Risiken und Belastungen bei der Arbeit zu erkennen, Vorsorge zu treffen und Einflüsse möglichst abzufedern.

Der Betriebsarzt arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zusammen, um gemeinsam aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht die beste Lösung zu erreichen. Gemeinsam decken sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für eine Firma ab.

Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?

Stundensatz Betriebsarzt
120€ - 170€
Vorsorge- und Eignungsuntersuchung
40€ - 100€
Weitere Leistungen,
z.B. Labor, Impfungen

Die Kosten für den Betriebsarzt setzen sich hauptsächlich aus einem Stundensatz für die Betreuung sowie Kosten pro Vorsorge- oder Eignungsuntersuchung zusammen. Sie werden in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen.

Die Anzahl der erforderlichen Betreuungsstunden durch den Betriebsarzt ergibt sich aus der vorgeschriebenen Grundbetreuung und einer individuellen, betriebsspezifischen Betreuung.

Berechnung Kosten Grundbetreuung

Stundensätze für Betriebsärzte können sich nach Region, Unternehmensgröße oder -branche unterscheiden und liegen zwischen 120€ bis 170€ pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Anzahl der Betreuungsstunden für die Grundbetreuung ermittelt sich in der Regel nach der Anzahl der Beschäftigen und dem Branchenrisiko einer Firma. So braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten und der niedrigsten Risikoklasse (0,5 Stunden/Mitarbeiter p.a.) 50 Stunden Grundbetreuung für die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit pro Jahr. Der Betriebsarzt muss in diesem Beispiel hiervon mindestens 40% der Grundbetreuung abdecken (20 Stunden).

In unserem Beispiel liegen die Kosten für die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt somit bei 3.000€ pro Jahr:

100 Mitarbeiter * 0,5 Std./Mitarbeiter p.a. = 50 Stunden Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Davon 40% Anteil Betriebsarzt = 20 Stunden

Kosten Grundbetreuung Betriebsarzt = 20 Stunden * 150€/Stunde = 3.000€ netto pro Jahr.

Welche arbeitsmedizinischen Betreuungsmodelle gibt es?

Die Betreuungsmodelle durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängen primär von der Anzahl der Beschäftigten ab. Es gibt die Regelbetreuung und die alternative Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells.

> 50 Beschäftigte
≤ 50 Beschäftigte
≤ 10 Beschäftigte
Regelbetreuung
Grundbetreuung nach Beschäftigten + betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung nach Beschäftigten + betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung nach Fristen + anlassbezogene Betreuung
Unternehmermodell
Bedarfsorientierte Betreuung + Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft
Bedarfsorientierte Betreuung + Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft

Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten

  • Regelbetreuung ist vorgeschriebene Betreuungsform
  • Betreuungsstunden: Grundbetreuung zuzüglich betriebsspezifische Betreuung.
  • Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Beschäftigtenzahl und dem Risiko der Branche. Beispiel: 100 Beschäftigte in einem Betrieb mit niedrigster Risikoklasse brauchen 50 Stunden pro Jahr Grundbetreuung für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen (100 * 0,5 Std./Jahr = 50 Std./Jahr).
  • Betriebsspezifische Betreuungsstunden werden in Abhängigkeit der genauen Gegebenheiten im Betrieb ermittelt.

Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten

  • Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell
  • Beim Unternehmermodell nimmt der Unternehmer*in wesentliche Aufgaben selbst wahr. Voraussetzung ist, eine Schulung und regelmäßige Fortbildung des Unternehmer*ins durch die Berufsgenossenschaft. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nach Bedarf hinzugezogen
  • Bei der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich die Betreuungsstunden aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung.

Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten

  • Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell
  • Beim Unternehmermodell nimmt der Unternehmer*in wesentliche Aufgaben selbst wahr. Voraussetzung ist, eine Schulung und regelmäßige Fortbildung des Unternehmer*ins durch die Berufsgenossenschaft. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nach Bedarf hinzugezogen.
  • Bei der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich die Betreuungsstunden aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Die Grundbetreuung wird in bestimmten Fristen durchgeführt. Die Frist hängt von dem Risiko der Branche ab und beträgt höchstens 5 Jahre.

Dies klingt alles sehr kompliziert? Verstehen wir. Sprich uns an, und wir beraten dich sehr gerne, was das richtige Betreuungsmodell für euch ist.

Welche Dienstleister und Anbieter gibt es für die arbeitsmedizinische Betreuung?

Arbeitsmedizinische oder betriebsärztliche Leistungen können von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ angeboten werden. Es gibt grob vier unterschiedliche Anbieter für die arbeitsmedizinische Betreuung:

Überbetriebliche Dienstleister

  • Diese haben angestellte Arbeitsmediziner und betreuen mehrere Firmen. Sie können durch ihre Größe ein hohes Maß an Verfügbarkeit, Service und Qualität anbieten. Meist wird auch die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) mit angeboten.

Lokale betriebsärztliche Praxis

  • Diese betreuen in der Regel sehr lokal Firmen und sind eng mit der Person und Verfügbarkeit des Arztes verbunden. Die sicherheitstechnische Betreuung muss separat geregelt werden.

Angestellte Arbeitsmediziner

  • Wenn Firmen groß genug sind, können sie auch Arbeitsmediziner anstellen und intern ihre Mitarbeiter betreuen.

Berufsgenossenschaften

  • Diese können in einzelnen Fällen auch Leistungen anbieten durch eigene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste. Dies gilt in der Regel jedoch nur für kleinere Firmen bis zu 50 Beschäftigten.

Du suchst arbeitsmedizinische
Betreuung bzw. einen Betriebsarzt?

kaer ist ein moderner Anbieter für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge. Wir möchten, dass Gesundheit in Firmen einfach ist. Und Spaß macht. Ein sehr guter Service, Erreichbarkeit und Qualität sind für uns selbstverständlich – persönlich vor Ort oder digital. Wir bieten Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit aus einer Hand an und zwar bundesweit. Sehr gerne beraten wir dich und kommen in eure Firma vor Ort. Auch kurzfristig. Sprich uns an und wir erstellen direkt ein Angebot für dich!

Unsere Partner

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Warum brauche ich eine
arbeitsmedizinische Betreuung?

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte ist gesetzlich vorgeschrieben, schon ab einem Mitarbeiter. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass du und deine Kollegen nicht durch die Arbeit krank werden. Dies mag selbstverständlich klingen, ist es aber nicht. Durch den gezielten Einsatz moderner Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können Risiken reduziert und eure Gesundheit geschützt werden.Die gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Laut ASiG müssen Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von ihnen unterstützen lassen. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Bewertung der Arbeitsbedingungen. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Gefahren bewertet. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" weiter konkretisiert.

Ab wie vielen Beschäftigten ist eine arbeitsmedizinische Betreuung erforderlich?

Ein Betriebsarzt und eine arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Beschäftigte eine Firma hat. Jede und jeder Beschäftigte soll vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt werden. Zur Anzahl der Beschäftigten eines Betriebs zählen auch Leiharbeiter.

Für Firmen mit wenigen Mitarbeiter*innen gibt es aber Vereinfachungen in der Betreuung durch Betriebsärzte. So können bei bis zu 50 Beschäftigten ein Unternehmermodell gewählt werden. Bei bis zu 10 Beschäftigten erfolgt die Betreuung durch den Betriebsarzt anlassbezogen und nach bestimmten Fristen.

Welche Leistungen umfasst die arbeitsmedizinische Betreuung?

Die wichtigsten Aufgaben eines Betriebsarztes umfassen:

  • Beratung deines Unternehmens zu Gesundheitsrisiken im Betrieb,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen,

Alle diese Aufgaben haben das Ziel, gesundheitlich Risiken und Belastungen bei der Arbeit zu erkennen, Vorsorge zu treffen und Einflüsse möglichst abzufedern.

Der Betriebsarzt arbeit eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zusammen, um gemeinsam aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht die beste Lösung zu erreichen. Gemeinsam decken sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für eine Firma ab.

Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?

Stundensatz Betriebsarzt
120€ - 170 €
Vorsorge- und Eignungsuntersuchung
40€ - 100€
Weitere Leistungen,
z.B. Labor, Impfungen

Die Kosten für den Betriebsarzt setzen sich hauptsächlich aus einem Stundensatz für die Betreuung sowieKosten pro Vorsorge- oder Eignungsuntersuchung zusammen. Sie werden in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen.

Die Anzahl der erforderlichen Betreuungsstunden durch den Betriebsarzt ergibt sich aus der vorgeschriebenen Grundbetreuung und einer individuellen, betriebsspezifischen Betreuung.

Berechnung Kosten Grundbetreuung

Stundensätze für Betriebsärzte können sich nach Region, Unternehmensgröße oder -branche unterscheiden und liegen zwischen 120€ bis 170€ pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Anzahl der Betreuungsstunden für die Grundbetreuung ermittelt sich in der Regel nach der Anzahl der Beschäftigen und dem Branchenrisiko einer Firma. So braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten und der niedrigsten Risikoklasse (0,5 Stunden/Mitarbeiter p.a.) 50 Stunden Grundbetreuung für die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit pro Jahr. Der Betriebsarzt muss in diesem Beispiel hiervon mindestens 40% der Grundbetreuung abdecken (20 Stunden).

In unserem Beispiel liegen die Kosten für die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt somit bei 3.000€ pro Jahr:

100 Mitarbeiter * 0,5 Std./Mitarbeiter p.a. = 50 Stunden Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Davon 40% Anteil Betriebsarzt = 20 Stunden

Kosten Grundbetreuung Betriebsarzt = 20 Stunden * 150€/Stunde = 3.000€ netto pro Jahr.

Welche arbeitsmedizinischen Betreuungsmodelle gibt es?

Die Betreuungsmodelle durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängen primär von der Anzahl der Beschäftigten ab. Es gibt die Regelbetreuung und die alternative Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells.

> 50 Beschäftigte
≤ 50 Beschäftigte
≤ 10 Beschäftigte
Regelbetreuung
Grundbetreeung nach Beschäftigten + betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreeung nach Beschäftigten + betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreeung nach Fristen + anlassbezogene Betreuung
Unternehmermodell
Bedarfsorientierte Betreuung + Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft
Bedarfsorientierte Betreuung + Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft

Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten

  • Regelbetreuung vorgeschriebene Betreuungsform
  • Betreuungsstunden: Grundbetreuung zuzüglich betriebsspezifische Betreuung.
  • Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Beschäftigtenzahl und dem Risiko der Branche. Beispiel: 100 Beschäftigte in einem Betrieb mit niedrigster Risikoklasse brauchen 50 Stunden pro Jahr Grundbetreuung für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen (100 * 0,5 Std./Jahr = 50 Std./Jahr).
  • Betriebsspezifische Betreuungsstunden werden in Abhängigkeit der genauen Gegebenheiten im Betrieb ermittelt.

Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten

  • Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell
  • Beim Unternehmermodell nimmt der Unternehmer*in wesentliche Aufgaben selbst wahr. Voraussetzung ist, eine Schulung und regelmäßige Fortbildung des Unternehmer*ins durch die Berufsgenossenschaft. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nach Bedarf hinzugezogen.
  • Bei der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich die Betreuungsstunden aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung.

Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten

  • Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell
  • Beim Unternehmermodell nimmt der Unternehmer*in wesentliche Aufgaben selbst wahr. Voraussetzung ist, eine Schulung und regelmäßige Fortbildung des Unternehmer*ins durch die Berufsgenossenschaft. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nach Bedarf hinzugezogen.
  • Bei der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich die Betreuungsstunden aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Die Grundbetreuung wird in bestimmten Fristen durchgeführt. Die Frist hängt von dem Risiko der Branche ab und beträgt höchstens 5 Jahre.

Dies klingt alles sehr kompliziert? Verstehen wir. Sprich uns an, und wir beraten dich sehr gerne, was das richtige Betreuungsmodell für euch ist.

Welche Dienstleister und Anbieter gibt es für die arbeitsmedizinische Betreuung?

Arbeitsmedizinische oder betriebsärztliche Leistungen können von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ angeboten werden. Es gibt grob vier unterschiedliche Anbieter für die arbeitsmedizinische Betreuung:

  • Überbetriebliche Dienstleister: Diese haben angestellte Arbeitsmediziner und betreuen mehrere Firmen. Sie können durch ihre Größe ein hohes Maß an Verfügbarkeit, Service und Qualität anbieten. Meist wird auch die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) mit angeboten.
  • Lokaler Arzt*in: Diese betreuen in der Regel sehr lokal Firmen und sind eng mit der Person und Verfügbarkeit des Arztes verbunden. Die sicherheitstechnische Betreuung muss separat geregelt werden.
  • Angestellte Arbeitsmediziner: Wenn Firmen groß genug sind, können sie auch Arbeitsmediziner anstellen und intern ihre Mitarbeiter betreuen.
  • Berufsgenossenschaften: Diese können in einzelnen Fällen auch Leistungen anbieten durch eigene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste. Dies gilt in der Regel jedoch nur für kleinere Firmen bis zu 50 Beschäftigten.

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