Willst du mehr zur arbeitsmedizinischen Betreuung erfahren? Alles, was du wissen musst zur arbeitsmedizinischen Betreuung durch Betriebsärzte: Leistungen, Kosten, Anbieter, Betreuungsmodelle.
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte ist gesetzlich vorgeschrieben, schon ab einem Mitarbeiter. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass du und deine Kollegen nicht durch die Arbeit krank werden. Dies mag selbstverständlich klingen, ist es aber nicht. Durch den gezielten Einsatz moderner Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können Risiken reduziert und eure Gesundheit geschützt werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Laut ASiG müssen Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von ihnen unterstützen lassen. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Bewertung der Arbeitsbedingungen. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Gefahren bewertet. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" weiter konkretisiert.
Ein Betriebsarzt und eine arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Beschäftigte eine Firma hat. Jede und jeder Beschäftigte soll vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt werden. Zur Anzahl der Beschäftigten eines Betriebs zählen auch Leiharbeiter.
Für Firmen mit wenigen Mitarbeiter*innen gibt es aber Vereinfachungen in der Betreuung durch Betriebsärzte. So kann bei bis zu 50 Beschäftigten ein Unternehmermodell gewählt werden. Bei bis zu 10 Beschäftigten erfolgt die Betreuung durch den Betriebsarzt anlassbezogen und nach bestimmten Fristen.
Die wichtigsten Aufgaben eines Betriebsarztes umfassen:
Alle diese Aufgaben haben das Ziel, gesundheitliche Risiken und Belastungen bei der Arbeit zu erkennen, Vorsorge zu treffen und Einflüsse möglichst abzufedern.
Der Betriebsarzt arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zusammen, um gemeinsam aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht die beste Lösung zu erreichen. Gemeinsam decken sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für eine Firma ab.
Die Kosten für den Betriebsarzt setzen sich hauptsächlich aus einem Stundensatz für die Betreuung sowie Kosten pro Vorsorge- oder Eignungsuntersuchung zusammen. Sie werden in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen.
Die Anzahl der erforderlichen Betreuungsstunden durch den Betriebsarzt ergibt sich aus der vorgeschriebenen Grundbetreuung und einer individuellen, betriebsspezifischen Betreuung.
Stundensätze für Betriebsärzte können sich nach Region, Unternehmensgröße oder -branche unterscheiden und liegen zwischen 120€ bis 170€ pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Anzahl der Betreuungsstunden für die Grundbetreuung ermittelt sich in der Regel nach der Anzahl der Beschäftigen und dem Branchenrisiko einer Firma. So braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten und der niedrigsten Risikoklasse (0,5 Stunden/Mitarbeiter p.a.) 50 Stunden Grundbetreuung für die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit pro Jahr. Der Betriebsarzt muss in diesem Beispiel hiervon mindestens 40% der Grundbetreuung abdecken (20 Stunden).
In unserem Beispiel liegen die Kosten für die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt somit bei 3.000€ pro Jahr:
100 Mitarbeiter * 0,5 Std./Mitarbeiter p.a. = 50 Stunden Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Davon 40% Anteil Betriebsarzt = 20 Stunden
Kosten Grundbetreuung Betriebsarzt = 20 Stunden * 150€/Stunde = 3.000€ netto pro Jahr.
Die Betreuungsmodelle durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängen primär von der Anzahl der Beschäftigten ab. Es gibt die Regelbetreuung und die alternative Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells.
Dies klingt alles sehr kompliziert? Verstehen wir. Sprich uns an, und wir beraten dich sehr gerne, was das richtige Betreuungsmodell für euch ist.
Arbeitsmedizinische oder betriebsärztliche Leistungen können von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ angeboten werden. Es gibt grob vier unterschiedliche Anbieter für die arbeitsmedizinische Betreuung:
kaer ist ein moderner Anbieter für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge. Wir möchten, dass Gesundheit in Firmen einfach ist. Und Spaß macht. Ein sehr guter Service, Erreichbarkeit und Qualität sind für uns selbstverständlich – persönlich vor Ort oder digital. Wir bieten Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit aus einer Hand an und zwar bundesweit. Sehr gerne beraten wir dich und kommen in eure Firma vor Ort. Auch kurzfristig. Sprich uns an und wir erstellen direkt ein Angebot für dich!
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte ist gesetzlich vorgeschrieben, schon ab einem Mitarbeiter. Sie zielt darauf ab, sicherzustellen, dass du und deine Kollegen nicht durch die Arbeit krank werden. Dies mag selbstverständlich klingen, ist es aber nicht. Durch den gezielten Einsatz moderner Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können Risiken reduziert und eure Gesundheit geschützt werden.Die gesetzlichen Grundlagen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Laut ASiG müssen Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen und sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von ihnen unterstützen lassen. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen zur Bewertung der Arbeitsbedingungen. Dabei werden sowohl körperliche als auch psychische Gefahren bewertet. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" weiter konkretisiert.
Ein Betriebsarzt und eine arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Beschäftigte eine Firma hat. Jede und jeder Beschäftigte soll vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt werden. Zur Anzahl der Beschäftigten eines Betriebs zählen auch Leiharbeiter.
Für Firmen mit wenigen Mitarbeiter*innen gibt es aber Vereinfachungen in der Betreuung durch Betriebsärzte. So können bei bis zu 50 Beschäftigten ein Unternehmermodell gewählt werden. Bei bis zu 10 Beschäftigten erfolgt die Betreuung durch den Betriebsarzt anlassbezogen und nach bestimmten Fristen.
Die wichtigsten Aufgaben eines Betriebsarztes umfassen:
Alle diese Aufgaben haben das Ziel, gesundheitlich Risiken und Belastungen bei der Arbeit zu erkennen, Vorsorge zu treffen und Einflüsse möglichst abzufedern.
Der Betriebsarzt arbeit eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zusammen, um gemeinsam aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht die beste Lösung zu erreichen. Gemeinsam decken sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für eine Firma ab.
Die Kosten für den Betriebsarzt setzen sich hauptsächlich aus einem Stundensatz für die Betreuung sowieKosten pro Vorsorge- oder Eignungsuntersuchung zusammen. Sie werden in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen.
Die Anzahl der erforderlichen Betreuungsstunden durch den Betriebsarzt ergibt sich aus der vorgeschriebenen Grundbetreuung und einer individuellen, betriebsspezifischen Betreuung.
Stundensätze für Betriebsärzte können sich nach Region, Unternehmensgröße oder -branche unterscheiden und liegen zwischen 120€ bis 170€ pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.
Die Anzahl der Betreuungsstunden für die Grundbetreuung ermittelt sich in der Regel nach der Anzahl der Beschäftigen und dem Branchenrisiko einer Firma. So braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten und der niedrigsten Risikoklasse (0,5 Stunden/Mitarbeiter p.a.) 50 Stunden Grundbetreuung für die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit pro Jahr. Der Betriebsarzt muss in diesem Beispiel hiervon mindestens 40% der Grundbetreuung abdecken (20 Stunden).
In unserem Beispiel liegen die Kosten für die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt somit bei 3.000€ pro Jahr:
100 Mitarbeiter * 0,5 Std./Mitarbeiter p.a. = 50 Stunden Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Davon 40% Anteil Betriebsarzt = 20 Stunden
Kosten Grundbetreuung Betriebsarzt = 20 Stunden * 150€/Stunde = 3.000€ netto pro Jahr.
Die Betreuungsmodelle durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängen primär von der Anzahl der Beschäftigten ab. Es gibt die Regelbetreuung und die alternative Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells.
Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten
Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Dies klingt alles sehr kompliziert? Verstehen wir. Sprich uns an, und wir beraten dich sehr gerne, was das richtige Betreuungsmodell für euch ist.
Arbeitsmedizinische oder betriebsärztliche Leistungen können von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ angeboten werden. Es gibt grob vier unterschiedliche Anbieter für die arbeitsmedizinische Betreuung:
kaer ist ein moderner Anbieter für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge. Wir möchten, dass Gesundheit in Firmen einfach ist. Und Spaß macht.Ein sehr guter Service, Erreichbarkeit und Qualität sind für uns selbstverständlich – persönlich vor Ort oder digital. Wir bieten Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit aus einer Hand an und zwar bundesweit. Sehr gerne beraten wir dich und kommen in eure Firma vor Ort. Auch kurzfristig.Sprich uns an und wir erstellen direkt ein Angebot für dich!
Möchtest du dich um die Gesundheit deiner Kollegen kümmern? Wir helfen dir. Schreib uns eine kurze Nachricht und wir setzen uns so schnell wie möglich mit dir in Verbindung.
Dr. med. Beatus Buchzik
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Förderung für dich und deine Kollegen.
Gefahren und Unfälle am Arbeitsplatz vermeiden.
Rücken- und physische Gesundheit. Der Hauptursache für Fehlzeiten vorbeugen.
Mentale Gesundheit und Zufriedenheit fördern.
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