Arbeitssicherheit

Brandschutzhelfer

Erfahre alles, was du zum Thema Brandschutzhelfer wissen musst: Definition, Aufgaben, Pflicht, Ausbildung, Unterschied Brandschutzbeauftragte.

Thomas Neubauer
August 8, 2024
Lesezeit:
5 Minuten

Die Gefahr eines Brandes besteht in so gut wie jedem Unternehmen. Brände können die Existenz einer Firma und die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden. Deshalb ist ein angemessener Brandschutz wichtig. Zum betrieblichen Brandschutz gehört unter anderem die Benennung von Brandschutzhelfern. Wenn Du wissen willst, was Brandschutzhelfer machen, wie viele in einer Firma benötigt werden oder wie die Ausbildung zum Brandschutzhelfer aussieht, dann lies weiter. Im Folgenden erfährst du alles, was du als Arbeitgeberin zu dem Thema wissen musst.

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Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.

Zusammenfassung

Brandschutzhelfer sind freiwillige Mitarbeiter, die vom Arbeitgeber benannt und speziell geschult werden. Im Brandfall sind sie in der Lage schnelle und effektive Maßnahmen zu ergreifen. Ihre Aufgaben umfassen das Bekämpfen von Entstehungsbränden, das Alarmieren der Feuerwehr und das Unterstützen bei der Evakuierung. Ab nur einem Mitarbeiter ist die Benennung von Brandschutzhelfern für Unternehmen verpflichtend. Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfern richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens, wobei etwa 5 % der Mitarbeiter als Richtwert gelten. Für das Amt ist eine Ausbildung nötig, die in Abständen von 2 bis 5 Jahren aufgefrischt werden muss. Die Ausbildung muss einen praktischen Teil zur Brandbekämpfung enthalten.

Definition: Was ist ein Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden benennt. Sie kommen demnach im vorbeugenden Brandschutz zum Einsatz und tragen zur Sicherheit der Mitarbeiter bei. Das Amt des Brandschutzhelfers ist kein eigener Beruf, sondern eine freiwillige Tätigkeit. Sie wird also von Mitarbeitern eines Unternehmens zusätzlich ausgeübt. Ernannt werden Brandschutzhelfer vom Arbeitgeber.

Was sind die Aufgaben von Brandschutzhelfern?

Brandschutzhelfer kommen primär im Brandfall zum Einsatz und sorgen für die Sicherheit der Mitarbeiter eines Unternehmens. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Bekämpfen von Entstehungsbränden mit Feuerlöscheinrichtungen und, wenn vorhanden, mit Wandhydranten
  • Alarmieren und Einweisen der Feuerwehr
  • Hilfe leisten bei der Evakuierung (insbesondere von bewegungseingeschränkten Personen)
  • Erfassen der Vollständigkeit der Mitarbeitender an der Sammelstelle

Bestellung: Wie wird ein Brandschutzhelfer bestellt?

Brandschutzhelfer werden in der Regel von Unternehmern nicht bestellt, sondern benannt. Die Benennung erfolgt durch den Arbeitgeber. Dieser ist dazu verpflichtet, ausreichend Mitarbeiter zu benennen und ihnen damit die Aufgabe und Verantwortung von Brandschutzhelfern zu übertragen.

Pflicht: Ab wann müssen Brandschutzhelfer benannt werden?

Arbeitgeber müssen genügend Brandschutzhelfer ernennen. Diese Pflicht gilt ab nur einem Mitarbeiter und damit für jedes Unternehmen. Für das Amt des Brandschutzhelfers ist eine kurze Ausbildung nötig. Das Ziel dieser Ausbildung ist es, dass die Mitarbeiter sicher und gefahrlos kleine Brände mit Feuerlöschern bekämpfen und im Notfall eigenständig das Gebäude evakuieren können.

Außerdem müssen alle Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr über vorhandene Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen) unterwiesen werden. Außerdem muss auch über das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelstelle) aufgeklärt werden.

Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?

Die Anzahl an Brandschutzhelfer, über die ein Unternehmen verfügen muss, ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und dem Brandrisiko. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel sind etwa 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden.

In Unternehmen mit hoher Brandgefahr, bei einer hohen Anzahl an Mitarbeiter, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder in großen und weitläufigen Unternehmen kann ein höherer Anteil an Brandschutzhelfern sinnvoll sein. Zudem müssen mögliche Abwesenheiten der Brandschutzhelfer durch Urlaub, Krankheit, Fortbildungen, Schichtbetrieb oder mobiles Arbeiten berücksichtigt werden.

In der Regel sollten 5 % der Beschäftigen zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein.

Ausbildung, Fortbildung, Schulung: Wie wird man zu Brandschutzhelfer?

Für das Amt des Brandschutzhelfers ist eine entsprechende Ausbildung nötig. Diese ist in Theorie und Praxis unterteilt. Die Theorie besteht aus mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die die folgenden Themen beinhaltet:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern
  • Kenntnisse über Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Die Dauer des praktischen Teils ist abhängig von der Gruppengröße. Pro Person sollten etwa 5 bis 10 Minuten eingeplant werden. Dabei erlernen die Teilnehmer den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und führen realitätsnahe Löschübungen durch. Der praktische Teil der Ausbildung ist verpflichten. Nur die theoretische Ausbildung ist nicht ausreichend. Die Ausbildung kann durch die Führungskraft oder einen externen Anbieter erfolgen.

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Wer kann Brandschutzhelfer werden?

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter Brandschutzhelfer werden. Für die Ausbildung sind keine Vorkenntnisse über Brandschutz und Brände nötig. Es sollte jedoch sichergestellt sein, dass Brandschutzhelfer sich an Ort und Stelle, also im Unternehmen, aufhalten, um im Brandfall einsatzbereit zu sein.

Menschen schütteln sich die Hand
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer benannt werden.

Wie lange ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gültig?

In regelmäßigen Abständen, etwa alle 2 bis 5 Jahre, sollte eine Auffrischung bzw. Fortbildung erfolgen. Die genauen Intervalle sind in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Ändern sich die Bedingungen im Unternehmen wesentlich, sollte die Auffrischung in kürzeren Abständen erfolgen.

Gesetzliche Grundlage: Wo ist das Thema Brandschutzhelfer geregelt?

Das Thema Brandschutz ist im Arbeitsschutzgesetzt, der DGUV sowie der ASR geregelt, genauer:

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragten?

Brandschutzhelfer sind nicht zu verwechseln mit Brandschutzbeauftragten. Während Brandschutzhelfer vor allem im Ernstfall eines Brandes gefragt sind, um sofortige Maßnahmen zu ergreifen, haben Brandschutzbeauftragte eine strategische Rolle und sind kontinuierlich für die Einhaltung und Überwachung der Brandschutzvorschriften im Unternehmen zuständig.

Unterschiede Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte.

Fazit

Die Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern ist eine gesetzliche Verpflichtung, die maßgeblich zur Sicherheit in Unternehmen beiträgt. Die Pflicht gilt bereits ab nur einem Mitarbeiter. Sie stellt sicher, dass im Ernstfall schnell und kompetent gehandelt werden kann, um Menschenleben zu schützen und Schäden zu minimieren. Durch regelmäßige Schulungen und Auffrischungen wird gewährleistet, dass die Brandschutzhelfer stets gut vorbereitet und einsatzbereit sind.

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Thomas Neubauer

Head of Occupational Safety, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG gem. DGUV-V2) –BGHM, BG RCI, BGW, BG ETEM, BGHW, VBG, Brandschutzbeauftragter, Regalprüfer, Ausbildung Energieelektronik-Anlagentechnik und Elektrische Energieverteilung Hoch-Mittelspannung
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