G 37 Untersuchung bzw. Vorsorge Bildschirmarbeitsplatz: Erfahre alles, was du wissen musst – Inhalt, Pflicht, Kosten, Häufigkeit.
Es ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Früher wurde sie als G 37 Untersuchung bezeichnet. Da der Begriff G 37 noch sehr häufig in Firmen verwendet wird, wird im Folgenden auch von G 37 Untersuchung gesprochen. Die Untersuchung wird durchgeführt, wenn jemand beruflich überwiegend an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet.
Der Mitarbeiter wird ärztlich beraten und erhält eine Untersuchung der Augen. Bei Bedarf kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille verordnet werden. Auch eine Ergänzungsuntersuchung bei einem Augenarzt kann Empfehlung des Betriebsarztes sein. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur dem Mitarbeiter mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Teilnahmebestätigung der Vorsorge, mit ggf. einem Vermerk zur Verordnung einer Bildschirmbrille.
Im Vordergrund stehen die folgenden Inhalte bei einer G 37 Untersuchung:
Alle Mitarbeiter, die überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten, haben ein Recht die G 37 Untersuchung angeboten zu bekommen. Der Gesetzgeber gibt allerdings keine genaue Anzahl von Stunden vor, ab denen die G 37 Vorsorgeuntersuchung erforderlich ist.
Die Teilnahme an der G 37 Untersuchung ist für Beschäftigte freiwillig. Der Arbeitgeber hat jedoch die Pflicht, die G 37 Untersuchung für Personen an einem Bildschirmarbeitsplatz regelmäßig anzubieten. Es handelt sich bei der G 37 Untersuchung um eine sogenannte Angebotsvorsorge.
Eine G 37 Untersuchung dauert in der Regel ca. 20-25 Minuten.
Sie ist aufgeteilt in: Anamnese, Beratungsgespräch und den Sehtest.
Eine G 37 Untersuchung muss regelmäßig vom Arbeitgeber angeboten werden. Ein Jahr nach der Erstuntersuchung findet in der Regel eine Nachuntersuchung statt. Weitere G 37 Untersuchungen finden in bis zu 3-Jahresabständen statt. Die rechtlichen Grundlagen werden in der DGUV Vorschrift 2 nochmals konkretisiert.
Eine G 37 Untersuchung kostet meist zwischen 60 Euro und 80 Euro. Hinzu kommen bei Bedarf weitere Kosten für eine Sehhilfe, die sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die G 37 Untersuchung ist in der Regel mehrwertsteuerfrei.
In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Kosten der G 37 Untersuchung. Grundsätzlich kann die Untersuchung auch auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.
Nein. Augenärzte können in der Regel die G 37 Untersuchung nicht durchführen. Die G 37 Untersuchung dürfen Fachärzte durchführen, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ tragen. Augenärzte erfüllen diese Anforderungen meist nicht und dürfen die G 37 Untersuchung dann nicht durchführen. Ein überbetrieblicher Anbieter wie kaer ermöglicht die Durchführung von G 37 Vorsorgeuntersuchungen.
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