Mehr erfahren: Arbeitsmedizinische Betreuung

Leistungen und Kosten

Willst du mehr zur arbeitsmedizinischen Betreuung erfahren? Alles, was du wissen musst zur arbeitsmedizinischen Betreuung durch Betriebsärzte: Leistungen, Kosten, Anbieter, Betreuungsmodelle.

Warum brauche ich eine
arbeitsmedizinische Betreuung?

Die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt ist neben der sicherheitstechnischen
Betreuung gesetzlich vorgeschrieben – und das bereits ab einem Mitarber*in. Es soll sicher
gestellt werden, dass du und deine Kollegen nicht durch die Arbeit krank werden.

Dies mag selbstverständlich klingen. Ist es aber nicht. Durch den gezielten Einsatz moderner
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können Risiken reduziert und eure Gesundheit geschützt werden.

Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ASiG sagt, dass Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen und sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen lassen müssen. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Es müssen körperliche und psychische Gefahren beurteilt werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ weiter konkretisiert. 

Wir helfen dir sehr gerne, dich in all den Vorschriften zurecht zu finden und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sprich uns gerne an!

Ab wie vielen Beschäftigten ist eine arbeitsmedizinische Betreuung erforderlich?

Ein Betriebsarzt und eine arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Beschäftigte eine Firma hat. Jede und jeder Beschäftigte soll vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt werden. Zur Anzahl der Beschäftigten eines Betriebs zählen auch Leiharbeiter.  

Für Firmen mit wenigen Mitarbeiter*innen gibt es aber Vereinfachungen in der Betreuung durch Betriebsärzte. So können bei bis zu 50 Beschäftigten ein Unternehmermodell gewählt werden. Bei bis zu 10 Beschäftigten erfolgt die Betreuung durch den Betriebsarzt anlassbezogen und nach bestimmten Fristen. 

Welche Leistungen umfasst die arbeitsmedizinische Betreuung?

Die wichtigsten Aufgaben eines Betriebsarztes umfassen:

  • Beratung deines Unternehmens zu Gesundheitsrisiken im Betrieb,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen,
  • Wiedereingliederung länger erkrankter Kolleg*innen

 

Alle diese Aufgaben haben das Ziel, gesundheitlich Risiken und Belastungen bei der Arbeit zu erkennen, Vorsorge zu treffen und Einflüsse möglichst abzufedern.

Der Betriebsarzt arbeit eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zusammen, um gemeinsam aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht die beste Lösung zu erreichen. Gemeinsam decken sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für eine Firma ab.

Was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?

Stundensatz Betriebsarzt
120€ - 170 €

Vorsorge- und Eignungsuntersuchung
40€ - 100€

Weitere Leistungen,
z.B. Labor, Impfungen

Die Kosten für den Betriebsarzt setzen sich hauptsächlich aus einem Stundensatz für die Betreuung sowie Kosten pro Vorsorge- oder Eignungsuntersuchung zusammen. Sie werden in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen.

Die Anzahl der erforderlichen Betreuungsstunden durch den Betriebsarzt ergibt sich aus der vorgeschriebenen Grundbetreuung und einer individuellen, betriebsspezifischen Betreuung. 

Berechnung Kosten Grundbetreuung:

Die Anzahl der Betreuungsstunden für die Grundbetreuung ermittelt sich in der Regel nach der Anzahl der Beschäftigen und dem Branchenrisiko einer Firma. So braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten und der niedrigsten Risikoklasse (0,5 Stunden/Mitarbeiter p.a.) 50 Stunden Grundbetreuung für die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit pro Jahr. Der Betriebsarzt muss in diesem Beispiel hiervon mindestens 40% der Grundbetreuung abdecken (20 Stunden).

Stundensätze für Betriebsärzte können sich nach Region, Unternehmensgröße oder -branche unterscheiden und liegen zwischen 120€ bis 170€ pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

In unserem Beispiel liegen die Kosten für die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt somit bei 3.000€ pro Jahr: 

100 Mitarbeiter * 0,5 Std./Mitarbeiter p.a. = 50 Stunden Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Davon 40% Anteil Betriebsarzt = 20 Stunden

Kosten Grundbetreuung Betriebsarzt = 20 Stunden * 150€/Stunde = 3.000€ netto pro Jahr.

 

 

Die arbeitsmedizinischen Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen werden in der Regel nach einer Preisliste pro Untersuchung abgerechnet. Nach Aufwand können noch Kosten für Material oder extra Leistungen hinzukommen wie z.B. Kosten für Laboruntersuchungen oder Impfstoffe.

Welche arbeitsmedizinischen Betreuungsmodelle gibt es?

Die Betreuungsmodelle durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängen primär von der Anzahl der Beschäftigten ab. Es gibt die Regelbetreuung und die alternative Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells.

> 50 Beschäftigte
≤ 50 Beschäftigte

 10 Beschäftigte

Regelbetreuung

Grundbetreuung
(nach Beschäftigten)
+
betriebsspezifische Betreuung

Grundbetreuung
(nach Beschäftigten)
+
betriebsspezifische Betreuung

Grundbetreuung
(nach Fristen)
+
anlassbezogene Betreuung

Unternehmermodell

Bedarfsorientierte Betreuung
+
Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft

Bedarfsorientierte Betreuung
+
Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft

Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten

  • Regelbetreuung vorgeschriebene Betreuungsform
  • Betreuungsstunden: Grundbetreuung zuzüglich betriebsspezifische Betreuung. 
  • Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Beschäftigtenzahl und dem Risiko der Branche. Beispiel: 100 Beschäftigte in einem Betrieb mit niedrigster Risikoklasse brauchen 50 Stunden pro Jahr Grundbetreuung für den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen (100 * 0,5 Std./Jahr = 50 Std./Jahr).
  • Betriebsspezifische Betreuungsstunden werden in Abhängigkeit der genauen Gegebenheiten im Betrieb ermittelt. 

 

Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten

  • Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell 
  • Beim Unternehmermodell nimmt der Unternehmer*in wesentliche Aufgaben selbst wahr. Voraussetzung ist, eine Schulung und regelmäßige Fortbildung des Unternehmer*ins durch die Berufsgenossenschaft. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nach Bedarf hinzugezogen.
  • Bei der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich die Betreuungsstunden aus einer Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung.

 

Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten

  • Wahlmöglichkeit zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell 
  • Beim Unternehmermodell nimmt der Unternehmer*in wesentliche Aufgaben selbst wahr. Voraussetzung ist, eine Schulung und regelmäßige Fortbildung des Unternehmer*ins durch die Berufsgenossenschaft. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden nach Bedarf hinzugezogen.
  • Bei der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich die Betreuungsstunden aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Die Grundbetreuung wird in bestimmten Fristen durchgeführt. Die Frist hängt von dem Risiko der Branche ab und beträgt höchstens 5 Jahre.
 
Dies klingt alles sehr kompliziert? Verstehen wir. Sprich uns an, und wir beraten dich sehr gerne, was das richtige Betreuungsmodell für euch ist.

Welche Dienstleister und Anbieter gibt es für die arbeitsmedizinische Betreuung?

Arbeitsmedizinische oder betriebsärztliche Leistungen können von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ angeboten werden. Es gibt grob vier unterschiedliche Anbieter für die arbeitsmedizinische Betreuung:

  • Überbetriebliche Dienstleister: Diese haben angestellte Arbeitsmediziner und betreuen mehrere Firmen. Sie können durch ihre Größe ein hohes Maß an Verfügbarkeit, Service und Qualität anbieten. Meist wird auch die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) mit angeboten.
  • Lokaler Arzt*in: Diese betreuen in der Regel sehr lokal Firmen und sind eng mit der Person und Verfügbarkeit des Arztes verbunden. Die sicherheitstechnische Betreuung muss separat geregelt werden.
  • Angestellte Arbeitsmediziner: Wenn Firmen groß genug sind, können sie auch Arbeitsmediziner anstellen und intern ihre Mitarbeiter betreuen.
  • Berufsgenossenschaften: Diese können in einzelnen Fällen auch Leistungen anbieten durch eigene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienste. Dies gilt in der Regel jedoch nur für kleinere Firmen bis zu 50 Beschäftigten.

Du suchst arbeitsmedizinische
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Wir möchten, dass Gesundheit in Firmen einfach ist. Und Spaß macht.
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Dr. med. Zubin Farahani

Facharzt für Innere Medizin –
Betriebsmedizin, Notfallmedizin, Psychotherapeut i.W.

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