Willst du mehr zur arbeitsmedizinischen Betreuung erfahren? Alles, was du wissen musst zur arbeitsmedizinischen Betreuung durch Betriebsärzte: Leistungen, Kosten, Anbieter, Betreuungsmodelle.
Die arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt ist neben der sicherheitstechnischen
Betreuung gesetzlich vorgeschrieben – und das bereits ab einem Mitarber*in. Es soll sicher
gestellt werden, dass du und deine Kollegen nicht durch die Arbeit krank werden.
Dies mag selbstverständlich klingen. Ist es aber nicht. Durch den gezielten Einsatz moderner
Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit können Risiken reduziert und eure Gesundheit geschützt werden.
Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ASiG sagt, dass Arbeitgeber einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen und sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen lassen müssen. Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Es müssen körperliche und psychische Gefahren beurteilt werden. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ weiter konkretisiert.
Wir helfen dir sehr gerne, dich in all den Vorschriften zurecht zu finden und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Sprich uns gerne an!
Ein Betriebsarzt und eine arbeitsmedizinische Betreuung ist bereits ab einem Beschäftigten vorgeschrieben. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Beschäftigte eine Firma hat. Jede und jeder Beschäftigte soll vor Gefahren und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt werden. Zur Anzahl der Beschäftigten eines Betriebs zählen auch Leiharbeiter.
Für Firmen mit wenigen Mitarbeiter*innen gibt es aber Vereinfachungen in der Betreuung durch Betriebsärzte. So können bei bis zu 50 Beschäftigten ein Unternehmermodell gewählt werden. Bei bis zu 10 Beschäftigten erfolgt die Betreuung durch den Betriebsarzt anlassbezogen und nach bestimmten Fristen.
Die wichtigsten Aufgaben eines Betriebsarztes umfassen:
Alle diese Aufgaben haben das Ziel, gesundheitlich Risiken und Belastungen bei der Arbeit zu erkennen, Vorsorge zu treffen und Einflüsse möglichst abzufedern.
Der Betriebsarzt arbeit eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zusammen, um gemeinsam aus medizinischer und sicherheitstechnischer Sicht die beste Lösung zu erreichen. Gemeinsam decken sie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für eine Firma ab.
Stundensatz Betriebsarzt
120€ - 170 €
Vorsorge- und Eignungsuntersuchung
40€ - 100€
Weitere Leistungen,
z.B. Labor, Impfungen
Die Kosten für den Betriebsarzt setzen sich hauptsächlich aus einem Stundensatz für die Betreuung sowie Kosten pro Vorsorge- oder Eignungsuntersuchung zusammen. Sie werden in der Regel durch den Arbeitgeber übernommen.
Die Anzahl der erforderlichen Betreuungsstunden durch den Betriebsarzt ergibt sich aus der vorgeschriebenen Grundbetreuung und einer individuellen, betriebsspezifischen Betreuung.
Berechnung Kosten Grundbetreuung:
Die Anzahl der Betreuungsstunden für die Grundbetreuung ermittelt sich in der Regel nach der Anzahl der Beschäftigen und dem Branchenrisiko einer Firma. So braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten und der niedrigsten Risikoklasse (0,5 Stunden/Mitarbeiter p.a.) 50 Stunden Grundbetreuung für die Arbeitsmedizin und die Arbeitssicherheit pro Jahr. Der Betriebsarzt muss in diesem Beispiel hiervon mindestens 40% der Grundbetreuung abdecken (20 Stunden).
Stundensätze für Betriebsärzte können sich nach Region, Unternehmensgröße oder -branche unterscheiden und liegen zwischen 120€ bis 170€ pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.
In unserem Beispiel liegen die Kosten für die Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt somit bei 3.000€ pro Jahr:
100 Mitarbeiter * 0,5 Std./Mitarbeiter p.a. = 50 Stunden Grundbetreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Davon 40% Anteil Betriebsarzt = 20 Stunden
Kosten Grundbetreuung Betriebsarzt = 20 Stunden * 150€/Stunde = 3.000€ netto pro Jahr.
Die arbeitsmedizinischen Vorsorge- oder Eignungsuntersuchungen werden in der Regel nach einer Preisliste pro Untersuchung abgerechnet. Nach Aufwand können noch Kosten für Material oder extra Leistungen hinzukommen wie z.B. Kosten für Laboruntersuchungen oder Impfstoffe.
Die Betreuungsmodelle durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängen primär von der Anzahl der Beschäftigten ab. Es gibt die Regelbetreuung und die alternative Betreuung im Rahmen des Unternehmermodells.
≤ 10 Beschäftigte
Grundbetreuung
(nach Beschäftigten)
+
betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung
(nach Beschäftigten)
+
betriebsspezifische Betreuung
Grundbetreuung
(nach Fristen)
+
anlassbezogene Betreuung
Bedarfsorientierte Betreuung
+
Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft
Bedarfsorientierte Betreuung
+
Persönliche Schulung Unternehmer*in durch Berufsgenossenschaft
Firmen mit mehr als 50 Beschäftigten
Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Firmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Arbeitsmedizinische oder betriebsärztliche Leistungen können von Fachärzten für Arbeitsmedizin oder Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ angeboten werden. Es gibt grob vier unterschiedliche Anbieter für die arbeitsmedizinische Betreuung:
Möchtest du dich um die Gesundheit deiner Kollegen kümmern? Wir helfen dir. Schreib uns eine kurze Nachricht und wir setzten uns so schnell wie möglich mit dir in Kontakt.
Dr. med. Zubin Farahani
Facharzt für Innere Medizin –
Betriebsmedizin, Notfallmedizin, Psychotherapeut i.W.