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G37 Untersuchung "Bildschirmarbeitsplatz"

G37 Untersuchung Bildschirmarbeitsplatz: Erfahre alles, was du wissen musst zur G37 Untersuchung – Inhalt, Pflicht, Kosten, Häufigkeit.

Die G37 Untersuchung - alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Was ist eine G37 Untersuchung?

Eine G37 Untersuchung wird durchgeführt, wenn jemand beruflich überwiegend an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet.
Es ist eine abeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Der Mitarbeiter*in wird ärztlich beraten und erhält eine Untersuchung der Augen. Bei Bedarf kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille verordnet werden. Auch eine Ergänzungsuntersuchung bei einem Augenarzt kann Empfehlung des Betriebsarztes sein. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur dem Mitarbeiter*in mitgeteilt. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Teilnahmebestätigung der Vorsorge, mit ggf. einem Vemerk zur Verordnung einer Bildschirmbrille.

Was ist Inhalt einer G37 Untersuchung ?

Es ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung. Im Vordergrund stehen:

  • Informationen über den Arbeitsplatz (Lichtverhältnisse, Raumklima, etc.)
  • Ergonomie und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (technische Ausstattung, dynamisches Sitzen, Bewegungsmöglichkeiten im Büro etc.)
  • Austausch über Augengesundheit und mögliche Beschwerden
  • Ggf. Beratung hinsichtlich einer Bildschirmbrille
  • Augenuntersuchung
  • Bei Bedarf Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille

Für wen ist eine G37 Untersuchung erforderlich?

Alle Mitarbeiter*innen, die überwiegend an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten, haben ein Recht die G37 Untersuchung angeboten zu bekommen. Der Gesetzgeber gibt allerdings keine genaue Anzahl von Stunden vor, ab denen die G37 Vorsorgeuntersuchung erforderlich ist.

Ist die G37 Untersuchung Pflicht?​

Die Teilnahme an der G37 Untersuchung ist für Beschäftigte freiwillig. Der Arbeitgeber hat jedoch die Pflicht, die G37 Untersuchung für Personen an einem Bildschirmarbeitsplatz regelmäßig anzubieten. Es handelt sich bei der G37 Untersuchung um eine sogenannte Angebotsvorsorge.

Die Dauer einer G37 Untersuchung ist?

Eine G37 Untersuchung dauert in der Regel ca. 20-25 Minuten.
Sie ist aufgeteilt in: Anamnese, Beratungsgespräch und den Sehtest

Wie oft wird die G37 Untersuchung durchgeführt?

Eine G37 Untersuchung muss regelmäßig vom Arbeitgeber angeboten werden. Ein Jahr nach der Erstuntersuchung findet in der Regel eine Nachuntersuchung statt. Weitere G37 Untersuchungen finden in bis zu 3-Jahresabständen statt.

Die rechtlichen Grundlagen werden in der DGUV Vorschrift 2 nochmals konkretisiert.

Wieviel kostet eine G37 Untersuchung?

Eine G37 Untersuchung kostet meist zwischen 60 Euro und 80 Euro. Hierzu kommen bei Bedarf weitere Kosten für eine Sehhilfe, die sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille

Die G37 Untersuchung ist in der Regel mehrwertsteuerfrei.

Wer übernimmt die Kosten der G37 Untersuchung?

In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Kosten der G37 Untersuchung. Grundsätzlich kann die Untersuchung auch auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden.

Kann mein Augenarzt die G37 Untersuchung durchführen?

Die G37 Untersuchung dürfen Fachärzte durchführen, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ tragen. Augenärzte erfüllen diese Anforderungen meist nicht und dürfen die G37 Untersuchung dann nicht durchführen.

Ein überbetrieblicher Anbieter wie kaer ermöglicht die Durchführung von G37 Vorsorgeuntersuchungen.

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Dr. med. Zubin Farahani

Facharzt für Innere Medizin –
Betriebsmedizin, Notfallmedizin, Psychotherapeut i.W.

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