Erfahr alles, was du zum Thema Arbeitsunfall wissen musst: Definition, was ist zu tun, Meldepflicht, Berufsgenossenschaft, Kosten und Lohnfortzahlung.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland fast 1.000.000 Arbeitsunfälle gemeldet (Quelle). Obwohl heute im vergleich zu früher deutlich weniger Arbeitsunfälle passieren, lassen sie sich nicht ganz verhindern. Häufige Gründe für Arbeitsunfälle sind Stolpern, Rutschen oder Stürze, ein falscher Umgang mit Werkzeugen oder Maschinen und falsches Heben oder Tragen. Auch das Missachten der Sicherheitsvorschriften, kann zu einem Unfall am Arbeitsplatz führen. Was du wisse und beachten musst, wenn in deinem Unternehmen ein Arbeitsunfall passiert, erfährst du im Folgenden.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Ein Arbeitsunfall bezeichnet einen Unfall, bei dem ein Arbeitnehmer während der Arbeit körperliche oder psychische Schäden erleidet. Diese Unfälle können sowohl am Arbeitsplatz selbst als auch auf dem Weg dorthin oder nach Hause passieren. Damit ein Unfall als Arbeitsunfall gilt ist es wichtig, dass er in einem direkten sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht. Nach einem Arbeitsunfall sind schnelle Maßnahmen wie Erste Hilfe, ärztliche Behandlung sowie die Meldung beim Arbeitgeber und bei der gesetzlichen Unfallversicherung wichtig. Die Berufsgenossenschaften kümmern sich um die medizinische Versorgung, Rehabilitation und finanzielle Unterstützung der Betroffenen.
Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich um einen Unfall, der einem oder einer Angestellten bei der Arbeit passiert und zu körperlichen oder psychischen Schäden führen. Dabei ist es wichtig, dass der Arbeitnehmer währenddessen versichert ist, damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Ein Unfall zeichnet sich laut Sozialgesetzbuch durch drei Punkte aus (§ 8 Abs. 1 SBG VII):
Neben Mitarbeitern eines Unternehmens sind auch Schüler, Studenten, ehrenamtlich tätige Personen sowie pflegende Angehörige in der Schule, der Uni und beim Ausüben ihrer Tätigkeit gegen Unfälle versichert.
Grundsätzlich gilt: Der Unfall muss in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen! Dazu zählen unter anderem auch:
Arbeitsunfälle können am Arbeitsplatz passieren. Aber auch Unfälle, die auf dem Weg zu Arbeit oder auf dem Heimweg passieren zählen als Arbeitsunfall. Diese werden auch als Wegunfälle bezeichnet. Zu dem Arbeitsweg gehören dabei der direkte Weg sowie Umwege, die nötig sind:
Falls es in deinem Unternehmen zu einem Arbeitsunfall kommt, müssen die folgenden Schritte beachtet werden:
Bei Unfällen muss immer zuerst die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Personen sichergestellt werden, bevor Sachschäden berücksichtigt werden. Personenschäden haben immer Vorrang vor Sachschäden.
Generell bist du als Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz deiner Arbeitnehmer zu sorgen und sicherzustellen, dass Unfälle bestmöglich verhindert werden.
Sind alle verletzten Personen versorgt, hast du als Arbeitgeber noch einige weiter Pflichten nach einem Arbeitsunfall:
Grundsätzlich sind für Arbeitsunfälle spezielle Unfallärzte, sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte) verantwortlich. Gewöhnliche Hausärzte sind dafür in der Regel nicht zuständig.
Hausärzte müssen Patienten nach einem Arbeitsunfall zu einem D-Arzt schicken, wenn:
Das nennt man Vorstellungspflicht.
D-Ärzte sind Fachärzte für Chirurgie, insbesondere Unfallchirurgie, oder für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie". Sie sind für die Behandlung nach Arbeitsunfällen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig. Die freie Ärztewahl ist demnach bei Arbeitsunfällen eingeschränkt.
Einen Durchgansarzt in deiner Nähe kannst du beispielsweise über das Online-Suchportal der Landesverbände finden.
Als Arbeitgeber musst du einen Arbeitsunfall bis spätestens drei Tage nach dem Unfall bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft melden, wenn der Arbeitnehmer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist. Das kannst du in der Regel online durch das Ausfüllen einer Unfallanzeige bei der gesetzlichen Unfallversicherung deiner Berufsgenossenschaft machen.
Schwere Unfälle, Massenunfälle und Todesfälle musst du außerdem sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Die Drei-Tage-Frist gilt hier nicht.
Für Arbeitsunfälle ist nicht die private oder gesetzliche Krankenkasse der Arbeitnehmer zuständig, sondern die Berufsgenossenschaften. Diese sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Unternehmen sind dazu verpflichtet, eine gesetzliche Unfallversicherung zu haben und regelmäßig Beiträge zu zahlen. Jede Berufsgenossenschaft ist für eine bestimmte Branche zuständig und übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in dieser Branche. Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens drei Tagen führt, muss der jeweiligen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft daraufhin, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt bei einem Arbeitsunfall die medizinische Behandlung und, wenn nötig, die Wiedereingliederung ins Berufsleben. Außerdem trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Behandlung und die finanzielle Versorgung.
Handelt es sich nach den oben genannte Kriterien um einen Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für:
,die zur Wiederherstellung der Gesundheit des oder verletzten Arbeitnehmers erforderlich sind.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass die finanzielle Belastung durch einen Arbeitsunfall nicht den Arbeitnehmer trifft, sondern über das System der Unfallversicherung abgefedert wird.
Die ersten sechs Wochen nach einem Unfall zahl der Arbeitgeber die "Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" bzw. Lohnfortzahlung. Die Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall erfolgt also in diesem Zeitraum wie bei einer gewöhnlichen Erkrankung. Hält die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen an, bekommt der Arbeitnehmer vom zuständigen Versicherungsträger ein Verletztengeld. Dieses beträgt in der Regel 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens.
Ereignet sich bei Kindern unter 12 Jahren ein Arbeits- bzw. Schulunfall, kann ein Elternteil sich zur Versorgung und Pflege freistellen lassen. Pflegende Eltern erhalten dann ein Kinder-Verletztengeld.
Krankengeld wird üblicherweise gezahlt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit vorliegt, nicht jedoch bei einem Arbeitsunfall.
Ein Arbeitsunfall tritt auf, wenn Arbeitnehmer während der beruflichen Tätigkeit verletzt werden und diese Verletzungen zu körperlichen oder psychischen Schäden führen. Der Unfall muss durch ein äußeres Ereignis verursacht sein und während der versicherten Tätigkeit passieren. Nach einem Arbeitsunfall sind Erste Hilfe, ärztliche Behandlung sowie die Meldung bei dem Arbeitgeber und der gesetzlicher Unfallversicherung entscheidend. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die medizinische Versorgung und Kosten für Rehabilitation, während Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen nach dem Unfall verantwortlich sind.
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Thomas Neubauer
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