Hier erfährst du alles, was du zum Thema Betriebsanweisung für Gefahrstoffe wissen musst: Was ist das, Inhalt, wer muss erstellen, Pflichten und Vorlage
In einigen Unternehmen ist der Umgang mit gefährlichen Stoffen wie chemische Reinigungsmittel, Lacken und Farben unvermeidlich. Dort spielt die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe eine zentrale Rolle. Sie dient als umfassender Leitfaden, um Anweisungen und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter bereitzustellen. Durch eine Betriebsanweisung können nicht nur Mitarbeiter geschützt werden, sondern auch gesetzliche Vorgaben erfüllt und kostspielige Unfälle vermieden werden. Eine sorgfältige Erstellung und regelmäßige Aktualisierung sind daher unerlässlich für einen reibungslosen und sicheren Arbeitsablauf. Was du alles zur Betriebsanweisung Gefahrstoffe allgemein und zur Erstellung dieser wissen musst, erfährst du im Folgenden.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe enthält alle wesentlichen Informationen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen, von den Gefahren und notwendigen Schutzmaßnahmen bis hin zu Verhaltenstipps im Notfall. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Anweisungen zu erstellen, regelmäßig zu aktualisieren und sicherzustellen, dass sie verständlich und zugänglich für alle Mitarbeiter sind. Der Inhalt muss klar gegliedert sein und Sicherheitsvorkehrungen sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen umfassend abdecken.
Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist ein Dokument, in dem der sichere Umgang mit gefährlichen Stoffen geregelt ist. Mitarbeiter können der Betriebsanweisung wichtige Informationen entnehmen, beispielsweise, wie Gefahren vermieden werden können oder sie sich im Ernstfall zu verhalten haben. Außerdem enthält die Betriebsanweisung auch verbindliche Anweisungen, die befolgt werden müssen.
Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe muss umfassende Informationen und Anweisungen beinhalten, um Gefahren zu minimieren und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die genauen Inhalte können variieren, aber im Allgemeinen umfasst eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe folgende Elemente:
Informationen über die Gefahrstoffe am Arbeitsplatz:
Informationen über Sicherheitsmaßnahmen:
Informationen über Maßnahmen bei Störungen, Unfällen und Notfällen.
Eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe muss erstellt werden, wenn in einem Unternehmen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird. Werden diese Stoffe im Arbeitsprozess verwendet, gelagert oder verarbeitet, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Betriebsanweisung zu erstellen. Die Betriebsanweisung muss zudem umgehend aktualisiert bzw. erneuert werden, wenn neue Gefahrstoffe eingeführt werden, die bisher nicht im Unternehmen verwendet wurden. Auch eine Änderung, wie mit den jeweiligen Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist die Betriebsanweisung zu aktualisieren bzw. zu erneuern.
Die Verantwortung für die Erstellung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe liegt beim Arbeitgeber. Sie müssen also dafür sorgen, dass für alle gefährlichen Stoffe, die im Unternehmen verwendet werden, eine Betriebsanweisung besteht.
Dabei können Arbeitgeber Unterstützung von Fachkräften wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Gefahrgutbeauftragten bekommen. Der Arbeitgeber ist außerdem verantwortlich für die Aktualisierung der Inhalte der Betriebsanweisung.
Arbeitgeber sind verpflichtet die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe zu erstellen. Ferner sind sie dafür verantwortlich, dass diese für alle Mitarbeiter zugänglich und verständlich sind.
Arbeitgeber sind zudem in der Pflicht, Mitarbeiter entsprechend der Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen und muss danach mindestens jährlich aufgefrischt werden.
Betriebsanweisungen sind zwingend schriftlich und in verständlicher Form und Sprache zu verfassen. Sie müssen also für jede Person einfach zu verstehen sein. Zudem muss die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht werden bzw. ihnen zur Verfügung gestellt werden.
Die Gestaltung der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist nicht verbindlich geregelt. Die Inhalte sollte jedoch logisch und übersichtlich dargestellt sein. Deshalb empfiehlt es sich laut DGUV Information bei der farblichen Gestaltung der Betriebsanweisung die Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe in Orange zu darzustellen.
Andere Betriebsanweisungen wie die für die Bedienung von Maschinen oder für Arbeitsverfahren werden üblicherweise in Blau dargestellt und die zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstung in Grün.
Wenn du eine Betriebsanweisung für Gefahrstoffe erstellen musst, gibt es dafür eine fest vorgegebene Gliederung. Diese Gliederung ist in TRGS 555(Technische Regeln für Gefahrstoffe) festgelegt und muss wie folgt aussehen:
1. Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
2. Gefahrstoffe (Bezeichnung)
3. Gefahren für Mensch und Umwelt
4. Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
5. Verhalten im Gefahrenfall
6. Erste Hilfe
7. Sachgerechte Entsorgung
Eine Vorlage für verschiedene Betriebsanweisungen, darunter auch die für Gefahrstoffe, findest du in der DGUV Information 211-010: Sicherheit durch Betriebsanweisungen.
Eine sorgfältig erstellte Betriebsanweisung für Gefahrstoffe ist unverzichtbar für einen sicheren Arbeitsalltag im Umgang mit gefährlichen Substanzen. Sie gewährleistet, dass alle Mitarbeiter die notwendigen Informationen und Schutzmaßnahmen kennen, um Risiken zu minimieren und im Notfall richtig zu reagieren. Durch die konsequente Einhaltung dieser Anweisungen wird nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt, sondern auch die rechtliche und betriebliche Integrität des Unternehmens gewahrt.
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Thomas Neubauer
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