Erfahre alles, was du wissen musst, zur Einstellungsuntersuchung: Inhalt, Ablauf, Pflicht, Kosten, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.
Du möchtest einen neuen Mitarbeiter einstellen und vorher möglichst genau erfahren, ob dieser für die Position geeignet ist? Eine Einstellungsuntersuchung kann einen Teil des Auswahlprozesses von neuen Mitarbeitern darstellen. Sie dient dazu, die physische und geistige Eignung der Bewerber für den neuen Arbeitsplatz zu überprüfen. Zudem soll somit sichergestellt sein, dass sie die nötigen Gesundheitsanforderungen erfüllen. Was jedoch im Rahmen dieser Einstellungsuntersuchung gefragt und untersucht werden darf und was dabei nicht zulässig ist, ist klar geregelt. Das sowie alles Weitere, was du zur Einstellungsuntersuchung wissen musst, erfährst du im Folgenden.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Die Einstellungsuntersuchung kann verschiedene medizinische Tests und Untersuchungen umfassen, darunter körperliche Untersuchungen von Organen wie Herz und Lunge, Blutdruck- und Pulsmessungen, Laboruntersuchungen von Blut und Urin sowie Seh-, Hör- und Farbenblindheitstests. Diese Untersuchungen dienen dazu, sicherzustellen, dass Bewerber gesundheitlich in der Lage sind, die Anforderungen ihres zukünftigen Arbeitsplatzes zu erfüllen, und sie keine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen. Meist ist die Durchführung einer Einstellungsuntersuchung nicht gesetzlich vorgeschrieben, in bestimmten Situationen wie bei Arbeit mit Gefahrstoffen, in der Personenbeförderungsbranche, gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Personen bis zum 18. Lebensjahr sowie für die Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst, ist sie jedoch meist obligatorisch.
Die Einstellungsuntersuchung ist eine Untersuchung, die dazu dient, allgemeine Gesundheitsaspekte zu überprüfen. Sie ermöglicht es, zu testen, ob Bewerber physisch und psychisch geeignet sind, die Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes zu erfüllen. Zudem kann untersucht werden, ob die Gesundheit der Bewerber durch die Tätigkeit gefährdet sein könnte.
Grundsätzlich verfolgt die Einstellungsuntersuchung die folgenden Ziele:
Bei einer Einstellungsuntersuchung werden verschiedene Aspekte untersucht, um die Gesundheit der Bewerber zu prüfen. Welche Untersuchungen genau durchgeführt werden, ist abhängig von der jeweiligen Tätigkeit. In der Regel beinhaltet die Einstellungsuntersuchung jedoch allgemeine Check-ups, wie die Folgenden:
Im Rahmen der Einstellungsuntersuchung dürfen nur Fragen gestellt werden, die einen direkten Bezug zur Gesundheit der Bewerber sowie der Eignung für den zukünftigen Arbeitsplatz haben. Fragen nach Faktoren wie Schwangerschaft, Vorerkrankungen, Erkrankungen in der Familie und individuellen Gewohnheiten, sind unzulässig.
Alle gestellten Fragen und durchgeführten Untersuchungen müssen in Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stehen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Untersuchungen den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Durchführung der Einstellungsuntersuchung erfolgt vor der Einstellung, also bevor potenzielle Angestellte mit der Tätigkeit beginnen. Dabei wird geprüft, ob Bewerber gesundheitlich in der Lage sind, die jeweilige Tätigkeit auszuführen. Die Einstellungsuntersuchung kann damit ein Teil des Auswahlverfahrens neuer Mitarbeiter darstellen.
In den meisten Fällen ist eine Einstellungsuntersuchung nicht gesetzlich vorgeschrieben und dürfen deshalb von Arbeitnehmern bzw. Bewerbern abgelehnt werden. Nur in wenigen Fällen ist die Untersuchung verpflichtend bzw. als Eignungs- oder Tauglichkeitsanforderung vorgeschrieben:
Die Einstellungsuntersuchung darf jedoch nur mit Zustimmung der Bewerber durchgeführt werden, auch wenn diese gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Unterschied zwischen einer Eignungsuntersuchung und einer Einstellungsuntersuchung liegt in dem Zeitpunkt ihrer Durchführung. Während die Einstellungsuntersuchung vor der Einstellung potenzieller Bewerber durchgeführt wird, werden im Rahmen der Eignungsuntersuchung bestehende Mitarbeiter untersucht. Beide Untersuchungen verfolgen das Ziel, die notwendigen physischen und psychischen Fähigkeiten zu untersuchen, die nötig sind, um bestimmten beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Im öffentlichen Dienst kann eine Einstellung verpflichtend sein, insbesondere dann, wenn eine Verbeamtung auf Lebenszeit angestrebt wird, muss üblicherweise vorher eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Arbeitgeber im öffentlichen Dienst haben jedoch nicht länger grundsätzlich das Recht eine Einstellungsuntersuchung zu verlangen, wie es im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) einmal festgelegt war. Sie dürfen nur dann eine ärztliche Untersuchung fordern, wenn eine begründete Veranlassung vorliegt, also ein legitimer Grund. Dieses Recht ist in Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (§ 3 Abs. 4 TVöD) festgehalten.
Auch die Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst umfasst eine allgemeine Untersuchung sowie Fragen durch den jeweiligen Arzt. Typisch im öffentlichen Dienst ist zudem ein auszufüllender Fragebogen über gesundheitliche Aspekte wie Einnahme von Medikamenten, Erkrankungen und Beschwerden. Die Einstellungsuntersuchung muss von Betriebsärzten, Personalärzten oder Amtsärzten durchgeführt werden, es sei denn, der Arbeitgeber und der Bewerber eigenen sich auf einen anderen Arzt.
In der Regel erfolgt die Einstellungsuntersuchung durch den Betriebsarzt, da diese das Unternehmen und die Anforderungen an die jeweilige Tätigkeit kennen sollten und so die physische Gesundheit am besten beurteilen können. Arbeitgeber und Bewerber können sich jedoch auch auf einen anderen Arzt einigen, der die Einstellungsuntersuchung durchführt.
Der Preis für die Einstellungsuntersuchung liegt bei etwa 120 - 170 € und ist abhängig von der jeweiligen Art und dem Inhalt der Untersuchung. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für nötige Laboruntersuchungen.
Die Kosten für die Einstellungsuntersuchung trägt i.d.R. der Arbeitgeber. Für potenzielle Arbeitnehmer fallen demnach üblicherweise keine Kosten an.
Eine Einstellungsuntersuchung wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter gesundheitlich geeignet sind und die Anforderungen des Arbeitsplatzes erfüllen können. Damit spielt die Untersuchung eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie sollte in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den Datenschutzbestimmungen, durchgeführt werden. Während sie in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann sie in bestimmten Branchen oder für bestimmte Positionen obligatorisch sein. Die Kosten für die Untersuchung trägt in der Regel der Arbeitgeber.
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Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
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