Erfahre alles, was du wissen musst zur Untersuchung Arbeiten mit Absturzgefahr (ehem. G 41): Inhalt, Dauer, Pflicht, Häufigkeit und Kosten.
Das Arbeiten in Höhe ist mit substantiellen Gefahren verbunden, vor denen Mitarbeiter bestmöglich geschützt werden sollten. Die Untersuchung "Arbeiten mit Absturzgefahren" wird mit heute in vielen Unternehmen noch als G 41 bezeichnet, weshalb dieser Begriff auch im Folgenden verwendet wird. Die Untersuchung ist eine der am häufigsten durchgeführten Eignungsuntersuchungen. Umgangssprachlich wird sie häufig auch als "Höhentauglichkeit" bezeichnet. Dabei soll festgestellt werden, ob gesundheitliche Risiken vorliegen, die für Mitarbeiter eine besondere Gefährdung bedeuten. Grundsätzlich ist bei Arbeiten mit Absturzgefahr ansonsten auf die Vermeidung der Absturzrisiken selbst zu achten durch z.B. eine ausreichende Sicherung der Mitarbeiter.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Ziel der G 41 Untersuchung ist es, frühzeitig Gesundheitsprobleme von Mitarbeiter bei Tätigkeiten mit erhöhtem Absturzrisiko zu erkennen. Sie ist deshalb relevant für Tätigkeiten, die in der Höhe durchgeführt werden und besondere Absturzrisiken haben wie Montagebau, Dach- oder Fassadenarbeiten etc. Dabei werden vom Betriebsarzt verschiedene Tests zu Herzerkrankungen oder Seh- und Hörtests durchgeführt. Obwohl die Untersuchung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie empfohlen, um mögliche Arbeitsunfälle zu verhindern. Die Kosten für die Untersuchung trägt i.d.R. der Arbeitgeber.
Inhalt der arbeitsmedizinischen G 41 sind Untersuchungen, die die Tauglichkeit für Arbeiten mit Absturzgefahr bewerten sollen bzw. frühzeitig mögliche Gesundheitsstörungen erkennen sollen.
Hierunter fallen Herzerkrankungen, Diabetes oder Einschränkungen der Sehfähigkeit. Welche Untersuchungen genau durchgeführt werden, hängt von den konkreten Tätigkeiten und Gegebenheiten für die Arbeit mit Absturzgefahr ab. Die Gefahren werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung identifiziert. Die Folgenden Untersuchungen sind jedoch üblich im Rahmen einer G 41 Untersuchung:
Die G 41 Untersuchung empfiehlt sich für alle Berufe, in denen besondere Gefahr eines Absturzes besteht. Also insbesondere für Tätigkeiten in luftiger Höhe. Höhe wird dabei definiert als 2 Meter Bodenabstand. Darunter fallen unter anderem folgende Aufgaben:
Gefahren werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung identifiziert. Dabei sollten folgende Kriterien beachtet werden:
Laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gehört die G 41 Untersuchung nicht zu den Pflicht- oder Angebotsvorsorgen. Sie ist demnach nicht gesetzlich verpflichtend. Dennoch ist sie für einige Berufe von Bedeutung und zu empfehlen. Besonders dann, wenn Mitarbeiter zeitweise ohne Sicherung vor Absturz in Höhe arbeiten und somit eine besondere Absturzgefahr besteht.
Die Durchführung der G 41 Untersuchung dauert etwa 45 - 90 Minuten. Die genau Länge hängt von den konkreten Inhalten der Untersuchung ab. So wird z.B. bei Durchführung eines Belastungs-EKG mehr Zeit benötigt (ab 40. Lebensjahr)
Eine erste Untersuchung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt werden. Für die Wiederholungsuntersuchung ergibt sich die empfohlene Häufigkeit der Durchführung je nach Alter:
Sollte aus ärztlicher Sicht eine häufigere Untersuchung sinnvoll sein oder sich der Gesundheitszustand des Mitarbeiters verändern, sollte eine frühere Wiederholungsuntersuchung stattfinden.
Die G 41 Untersuchung kann, je nach Umfang, zwischen 150 € und 250 € kosten.
Üblicherweise übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die G 41 Untersuchung. Dafür ist eine betriebsmedizinische Betreuung der Firma durch den Betriebsarzt bzw. eine Vereinbarung zur Kostenübernahme erforderlich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Untersuchung auf Selbstzahlerbasis durchzuführen.
Ein normaler Hausarzt darf die G-41-Untersuchung nicht ausführen. Es bedarf der speziellen Zusatzausbildung zum Betriebsarzt bzw. zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Diese Betriebsärzte sind besonders geschult und decken auch die Bandbreite der anderen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ab. Hausärzte verfügen in der Regel nicht über die Zusatzqualifikation und sind deshalb nicht befugt, die G 41 Untersuchung durchzuführen.
Bei der Suche nach geeigneten Fachärzten kommt es, neben der fachlichen Ausbildung, auf Themen wie regionale Abdeckung, Verfügbarkeit, Service und digitale Unterstützung an.
Ein überbetrieblicher Anbieter wie kaer ermöglicht die Durchführung von G 41 Untersuchungen:
Die G 41 Untersuchung ist eine empfohlene, jedoch nicht gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für Berufe mit erhöhtem Absturzrisiko. Ihr Ziel ist die frühzeitige Erkennung von Gesundheitsproblemen bei Arbeiten in der Höhe. Die Kosten für die Untersuchung liegen zwischen 150 und 250 € und werden i.d.R. vom Arbeitgeber getragen. Die Untersuchung darf nur von Arbeits- bzw. Betriebsärzte durchgeführt werden.
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Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
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