Erfahre alles, was du wissen musst zur Vorsorge Belastung des Muskel-Skelett-Systems (ehem. G 46): Inhalt, Dauer, Pflicht, Kosten, für wen.
Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems machen etwa ein Viertel der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland aus (Quelle) und sind zudem häufig die Ursache für Frührente. Neben den körperlichen Beschwerden, die durch mangelnde Bewegung und vieles Sitzen ausgelöst werden, stellen einige berufliche Tätigkeiten eine starke Beanspruchung dar. Wenn deine Mitarbeiter diesen Belastungen ausgesetzt sind, muss ggf. eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlasst oder angeboten werden. Offizielle Bezeichnung der Vorsorge ist mittlerweile "Belastungen des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen". Ehemals wurde der Begriff G 46 verwendet. Da dies in vielen Firmen bis heute verwendet wird, wird im Folgenden auch von G 46 Vorsorge gesprochen. Hier erfährst du, ob du eine G 46 veranlassen oder deinen Mitarbeitern anbieten musst und was du sonst noch alles zu der Vorsorge wissen musst.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Die G 46 Untersuchung zielt darauf ab, die Gesundheit von Arbeitnehmern zu schützen, die Tätigkeiten ausüben, die das Muskel- und Skelettsystem belasten. Dazu gehören beispielsweise Arbeiten mit manueller Lastenhandhabung, erzwungenen Körperhaltungen, wiederholenden Bewegungen sowie Tätigkeiten mit Einwirkung von Vibration. Die Untersuchung umfasst Anamnese, ärztliche Gespräche, körperliche Untersuchungen und gegebenenfalls spezielle Tests wie Röntgenuntersuchungen oder Laboruntersuchungen. Die Häufigkeit und Art der Untersuchung hängen von der Gefährdungsbeurteilung ab. Es kann sich dabei um eine Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge handeln. Anfallende Kosten werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.
Der Inhalt der G 46 Untersuchung ist abhängig von der jeweiligen Belastung, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. In der Regel beinhaltet die Vorsorgeuntersuchung die folgenden Punkte:
Die G 46 ist für Personen erforderlich, deren Rücken und Gelenke besonders belastet werden. Die Belastung sollte regelmäßig untersucht sollte, um langfristige Schäden zu verhindern.
Dies gilt für:
Die Tätigkeiten sollten dabei immer auch in Zusammenhang mit der Höhe, Dauer und Häufigkeit der Belastung betrachtet werden sowie dem Alter des Mitarbeiters.
Ob es sich bei der G 46 Untersuchung um eine Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge handelt, ist abhängig von der Gefährdungsbeurteilung. Dazu kann beispielsweise die "Orientierende Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems" aus der DGUV Information 208-033 herangezogen werden.
Die Art der Vorsorge ist abhängig von dem Tagesexpositionswert. Die folgende Tabelle gibt die Grenzwerte für Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) wieder.
Außerdem muss eine G 46 Untersuchung durch den Arbeitgeber angeboten werden, wenn Mitarbeiter Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen ausüben, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind. Diese entstehen durch
Sind diese Expositionswerte nicht erreicht oder Mitarbeiter keiner der oben genannten Belastungen ausgesetzt, muss die G 46 Untersuchung nicht veranlasst oder angeboten werden, kann aber auf Wunsch der Mitarbeitern dennoch als Wunschvorsorge durchgeführt werden.
Eine G 46 Untersuchung dauert etwa 30 Minuten. Die Dauer ist dabei abhängig von den durchgeführten Untersuchungen.
Eine Erstuntersuchung der G 46 muss vor der Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt oder angeboten werden, wenn es sich um eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge handelt und demnach mit einer erhöhten Belastung des Muskel- und Skelettsystems zu rechnen ist. Eine Nachuntersuchung erfolgt bei Mitarbeitern unter 40 Jahren nach 60 Monaten und bei Mitarbeitern über 40 Jahren nach 36 Monaten.
Die Kosten für die G 46 Untersuchung sind abhängig von den durchgeführten Untersuchungen. In der Regel kann mit Kosten zwischen 60 und 80 € gerechnet werden.
Die Kosten für die G 46 Untersuchung übernimmt üblicherweise der Arbeitgeber. Sie müssen also nicht von den Mitarbeitern getragen werden. Jedoch kann die G 46 Untersuchung auch auf Selbstzahlerbasis durchgeführt werden, also von Mitarbeitern selbst angeordnet und bezahlt werden.
Nein. Die G 46 Untersuchung muss von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden. Hausärzte verfügen in der Regel nicht über diese Gebiets- oder Zusatzbezeichnung und dürfen die G 46 Untersuchung demnach nicht durchführen.
Die G 46 Untersuchung ist ein essenzielles Instrument zur Prävention von Gesundheitsschäden bei belastenden Arbeitsbedingungen. Durch eine frühzeitige Erkennung von Risiken und gezielte Maßnahmen können Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme vermieden werden. Arbeitgeber sollten daher ihrer Verantwortung nachkommen und die Untersuchungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung anbieten. Mitarbeiter sollten zudem aktiv an der Wahrnehmung dieser Vorsorgemaßnahmen teilnehmen, um ihre eigene Gesundheit zu schützen und langfristig arbeitsfähig zu bleiben.
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Dr. med. Beatus Buchzik, MBA
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