Erfahre alles zum Thema Gefahrgutbeauftragter: Definition, Aufgaben, Pflichten, Schulung, Haftung und was du als Arbeitgeber sonst beachten musst.
Gefährliche Güter, wie Sprengstoffe oder Benzin, erfordern besondere Vorsicht und Sicherheitsmaßnahmen beim Transport. In der Welt des Gütertransports spielen Gefahrgutbeauftragte deshalb eine entscheidende Rolle. Sie sind unverzichtbar für Unternehmen, die gefährliche Güter auf Straßen, Schienen oder per Schiff befördern. Hier erfährst du, ob du als Arbeitgeber dazu verpflichtet bist, Gefahrgutbeauftragte zu bestellen und was du sonst noch wissen musst.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Gefahrgutbeauftragte sind verantwortlich für die Sicherheit beim Transport von gefährlichen Gütern und spielen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz. Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften, dokumentieren ihre Überwachungstätigkeiten und beraten Unternehmen in allen Fragen der Gefahrgutbeförderung. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben für Unternehmen, die gefährliche Güter transportieren. Sowohl interne als auch externe Fachkräfte können diese Rolle ausüben, wobei regelmäßige Schulungen und Prüfungen erforderlich sind, um die Gültigkeit der Qualifikation aufrechtzuerhalten. Durch ihre Tätigkeit tragen Gefahrgutbeauftragte viel Verantwortung, haften jedoch in der Regel nicht, solange sie ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß erfüllen.
Ein Gefahrgutbeauftragter (GB) ist zuständig für die Sicherheit beim Transport von Gefahrgütern. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes. Unternehmen, die Gefahrgüter über Straßen, Schienen oder Schifffahrt transportieren, müssen einen solchen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Sie können entweder im Unternehmen angestellt sein oder als externe Fachkraft bestellt werden.
Die Tätigkeit der Gefahrgutbeauftragten ist nicht zu verwechseln mit Gefahrstoffbeauftragten. Letztere sind für die Sicherung der Lagerung von Gefahrstoffen zuständig, nicht aber für den Transport.
Die Aufgabe von Gefahrgutbeauftragten ist es, zu gewährleisten, dass Gefahrgüter sicher und unter Einhaltung der Vorschriften transportiert werden. Genauer sorgen sie für:
Als Gefahrgut werden alle Stoffe, Lösungen, Gemische, Gegenstände, Zusammensetzungen und Abfälle bezeichnet, von denen bei der Beförderung eine Gefahr ausgeht. Sie können in neun Güteklassen unterteilt werden, die du der folgenden Tabelle entnehmen kannst:
Die Bestellung eines oder einer Gefahrgutbeauftragten ist für Unternehmen verpflichtend, die gefährliche Güter über Straßen, Schienen, Binnenschifffahrt und/ oder Seeschifffahrt transportieren oder an dem Transport beteiligt sind.
Laut der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen dann mindestens einen oder eine Gefahrgutbeauftragte schriftlich bestellen.
Gefahrgutbeauftragte müssen vom Arbeitgeber schriftlich bestellt werden. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Arbeitgeber diese Tätigkeit selbst übernimmt. Dann ist keine Bestellung notwendig.
Ein Formblatt zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten findest du zum Beispiel in der DGUV Information 213-050: Gefahrgutbeauftragte.
Ein Unternehmen, das zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten verpflichtet ist, muss mindestens einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die genaue Anzahl sollte an die Größe und die Organisationsform des Unternehmens angepasst sein.
Werden mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellt müssen die Tätigkeitsfelder klar abgegrenzt sein.
Die Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten kann sowohl von Mitarbeitern des Unternehmens, dem Arbeitgeber selbst, als auch von externen Fachkräften durchgeführt werden. Während interne Fachkräfte besser mit den Abläufen und den Produkten vertraut sind, können externe Fachkräfte eine objektive Position einnehmen.
Voraussetzung für die Tätigkeit von Gefahrgutbeauftragten ist eine entsprechende Ausbildung. Diese muss die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Transportmittels (Straße, Schiene oder Schiff) erfüllen.
Die erste Schulung beinhaltet in der Regel den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Diese Erstschulung müssen Teilnehmer mit einer Prüfung abschließen. Um gefährliche Güter beispielsweise auf Schienen oder per Schiff transportieren zu dürfen, sind weitere Schulungen für den jeweiligen Verkehrsträger zu absolvieren. Auch für diese Schulungen muss am Ende eine Prüfung bestanden werden.
Die Prüfungen werden durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt. Die Tätigkeit des oder der Gefahrgutbeauftragten darf nur ausüben, wer in Besitz einer gütigen Prüfungsbescheinigung ist.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung sind diese fünf Jahre lang gültig. Danach ist eine Verlängerungsprüfung nötig.
Kommt es bei dem Transport von Gefahrgütern zu einem Schadensfall, haften Gefahrgutbeauftragte i.d.R. nur, wenn sie grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt haben. Erfüllen sie ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß haften Gefahrgutbeauftragte nicht für Unfälle.
Als Arbeitgeber ist es deine Pflicht, mindestens einen oder eine Gefahrgutbeauftragte zu bestellen, wenn in deinem Unternehmen Gefahrgüter transportiert werden oder es daran beteiligt ist. Außerdem hast du dafür zu sorgen, dass der Gefahrgutbeauftragte:
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Thomas Neubauer
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