Arbeitssicherheit

Sicherheitsunterweisung: Durchführung, Häufigkeit, Pflicht

Erfahre alles, was du wissen musst, zum Thema Sicherheitsunterweisung bzw. Unterweisung Arbeitsschutz. Informiere dich jetzt.

Thomas Neubauer
August 1, 2024
Lesezeit:
7 Minuten

Im Jahr 2022 gab es in Deutschland über 700.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle (Link). Um diese Arbeitsunfälle bestmöglich zu vermeiden, sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter zu unterweisen. Diese Unterweisungen werden Sicherheitsunterweisung oder Unterweisung Arbeitsschutz genannt. Rechtliche Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier erhältst du alle nötigen Informationen, um der Unterweisungspflicht nachkommen zu können: was Sicherheitsunterweisungen sind, wie sie durchgeführt werden und was du zum Beispiel zum Thema Brandschutzunterweisung alles beachten musst.

Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.

Zusammenfassung

Sicherheitsunterweisungen sind für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Deshalb müssen diese über mögliche Gefahren aufgeklärt werden und das richtige Verhalten in Notsituationen erlernen. Die Unterweisung Arbeitsschutz muss dabei auf den jeweiligen Arbeitsplatz ausgerichtet sein. Gängige Unterweisungen sind unter anderem die Brandschutzunterweisung und die Sicherheitsunterweisung "Büroarbeitsplatz". Unterweisen darf der Arbeitgeber selbst oder eine Unterstützung, wie z.B. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). In der Regel müssen Sicherheitsunterweisungen mindestens einmal jährlich wiederholt und dokumentiert werden.

Allgemein: Was ist eine Sicherheitsunterweisung?

Durch Sicherheitsunterweisungen (auch: Unterweisungen Arbeitsschutz) werden Mitarbeitern nötige Kenntnissen und Fähigkeiten vermittelt, um potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Kurz gesagt: Mitarbeiter müssen lernen, ihre Gesundheit und die ihrer Kollegen im Arbeitsalltag zu schützen. Diese Sicherheitsunterweisungen werden auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Die genauen Inhalte sind auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten. In der Regel beinhalten sie die Arbeitsplatzsicherheit, den Umgang mit Gefahrstoffen, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Ergonomie und Verhaltensweisen in Notfallsituationen.

Sicherheitsunterweisung = Aufklärung von Mitarbeitern über Risiken und Gefahren am Arbeitsplatz und Übermittlung von Fähigkeiten diese zu minimieren.

Zu welchen Themen gibt es Sicherheitsunterweisungen?

Es gibt eine sehr große Anzahl an möglichen Unterweisungsthemen. Die Themen richten sich nach den konkreten Aufgaben und Risiken der Positionen. Sehr häufige Unterweisungsthemen sind:

  • Arbeitsschutz allgemein
  • Gefahrstoffe
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Heben und Tragen von Lasten
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Lärm
  • Mutterschutz
  • Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch psychische Belastungen

Diese Themen sind nicht verbindlich! Ein Blick in die Gefährdungsbeurteilung hilft, die wichtigen Themen für dein Unternehmen zu definieren. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber auch im Hinblick auf erforderliche Unterweisungen.

Wie werden Sicherheitsunterweisungen durchgeführt?

Wie genau eine Sicherheitsunterweisung durchgeführt wird, kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren und ist dabei natürlich auch von den Inhalten der Unterweisung abhängig. Grob sollte eine Unterweisung Arbeitsschutz jedoch wie folgt ablaufen:

Durchführung einer Sicherheitsunterweisung: Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle
Ablauf einer Sicherheitsdurchführung.

Wer darf eine Sicherheitsunterweisung durchführen?

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. Die Durchführung kann er allerdings auch an eine andere qualifizierten Person übertragen. In kleineren Unternehmen übernimmt die Durchführung der Unterweisung in der Regel der Arbeitgeber selbst. In mittleren und größeren Unternehmen wird die Arbeitsschutzunterweisung häufig von einer Führungskraft bzw. mit Unterstützung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) durchgeführt.

Durch das Beauftragen eines externen Dienstleisters wie kaer, kann die Sicherheitsunterweisung einfach, flexibel und sicher durchgeführt werden und es kann sichergestellt werden, dass alle Arbeitnehmenden über Maßnahmen zur Gefahr- und Risikovermeidung am Arbeitsplatz ausreichend aufgeklärt sind. Hier kannst du mehr erfahren.

Wie häufig müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

Die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer mit den Maßnahmen zur Gefahren- und Risikovermeidung vertraut sind. Wann diese erfolgen muss, ist klar geregelt:

  • Erstunterweisung: müssen bei Einstellung eines neuen Mitarbeiters, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder bei Einführung neuer Maschinen, Geräte etc. durchgeführt werden
  • Wiederholungsunterweisung: Sicherheitsunterweisungen müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden, für Mitarbeiter unter 18 Jahren sogar halbjährlich
  • Anlassbezogene Wiederholungsunterweisung: nach Unfällen, Beinahunfällen oder bei sicherheitswidrigem Verhalten muss eine erneute Sicherheitsunterweisung durchgeführt werden

Können Unterweisungen online durchgeführt werden?

Unterweisungen können sowohl persönlich als auch online durchgeführt werden. Jedoch kann insbesondere für mittlere oder große Unternehmen die Onlinedurchführung einfacher und zeitsparender sein, weil Mitarbeiter diese flexibel und ortsunabhängig durchführen können. Dabei kann zwischen einer direkten Unterweisung in Form eines Online Meetings und einer Unterweisung über ein Lern Management System (LMS) gewählt werden.

Folgende Kriterien müssen laut DGUV Informationen erfüllt sein:  

  • es muss überprüft werden, ob alle Mitarbeiter die Inhalte verstanden haben
  • Teilnehmende müssen die Möglichkeit haben, Rückfragen zu stellen
  • die Inhalte müssen auf den Arbeitsplatz der Mitarbeiter zugeschnitten sein
  • eine rechtssichere Dokumentationsmöglichkeit muss sichergestellt sein

Dies Kriterien lassen sich mit Online-Unterweisungen in der Regel sicherstellen, so dass die Vorteile genutzt werden können.

Vorteile von Onlineunterweisungen sind Zeitersparnis, Flexibilität und Ortsunabhängigkeit
Vorteile von Onlineunterweisungen.

kaer bietet dir die Möglichkeit, deine Unterweisungen schnell, einfach und flexibel online durchzuführen. Zudem kannst du in unserem Portal sehen, auf welchem Stand jeder einzelne Mitarbeitende ist und kannst so sicherstellen, dass alle ausreichend über die Maßnahmen zur Gefahren- und Risikovermeidung informiert sind. Hier kannst du mehr erfahren.

Ist die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung verpflichtend?

Ja, Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitnehmer ausreichend und angemessen zu unterweisen. Grundlage dafür bietet die Gefährdungsbeurteilung  (§ 12 ArbSchG und § 2 DGUV Vorschrift 1).

Arbeitnehmer sind ebenso verpflichtet, gemäß der Unterweisung des Arbeitgebers zu handeln.

Ist die Dokumentation der Sicherheitsunterweisung verpflichtend?

Ja, Sicherheitsunterweisungen werden auf Basis der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und müssen entsprechend dokumentiert werden.

Mögliche Folgen bei Vernachlässigung der Unterweisungspflicht

Nach einem Arbeitsunfall wird üblicherweise untersucht, ob der betroffene Mitarbeiter durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß und ausreichend unterwiesen wurde. Ist das nicht der Fall, muss der Arbeitgeber mit einer Schadensersatzforderung rechnen. Zudem kann der Unfallversicherungsträger bei Verstoß gegen die Unterweisungspflicht ein Bußgeld verhängen.

Rechtliche Grundlage der Unterweisungen

Durch regelmäßige Unterweisungen machen Arbeitgeber den Arbeitsplatz für Mitarbeiter sicherer und erfüllen gleichzeitig ihre Unternehmenspflicht. Diese Pflicht ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt:

Gesetze:

Verordnungen:

Brandschutzunterweisung: Was ist zu beachten?

Feuerwehr vor Brand
Die Durchführung einer Brandschutzunterweisung ist für jedes Unternehmen verpflichtend.

Brandgefahr besteht in allen Unternehmen, auch in reinen Bürogebäuden, deshalb ist die Durchführung einer Brandschutzunterweisung auch für jedes Unternehmen verpflichtend. Auch für die Brandschutzunterweisung muss zuerst eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, innerhalb dieser mögliche Brandrisiken identifiziert werden.

Inhalte der Brandschutzunterweisung sind:

  • Aufklärung über Brandgefahren
  • Aufklärung über Brandschutzeinrichtungen wie Feuerlöscher und Alarmierungseinrichtungen
  • richtige Verhaltensweisen in Gefahrensituationen wie Auskunft über Flucht- und Rettungswege sowie das Evakuierungsverhalten

Eine Brandschutzunterweisung muss mindestens einmal jährlich und bei Änderung der Gefahrenlage durchgeführt werden.

Ebenfalls aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Anzahl an Brandschutzhelfern, über die ein Unternehmen verfügen muss. In der Regel müssen es etwa 5 % der Beschäftigten sein, die eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolvieren. Brandschutzhelfer haben folgende Aufgaben:

  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Hilfe bei einer Evakuierung
  • Einweisen der Feuerwehr
  • Anwesenheitsliste führen und die Vollständigkeit der Mitarbeitender an der Sammelstelle überprüfen

Theoretische Kenntnisse und praktische Übungen, wie beispielsweise den Umgang mit Feuerlöschern, erlernen die Brandschutzhelfer im Rahmen einer kurzen Ausbildung.

Übliches Verhältnis Mitarbeiter und Brandschutzhelfer 20:1

Während Brandschutzhelfer nur im Ernstfall eines Brandes zu Stelle sein müssen, sind Brandschutzbeauftragte in einem Unternehmen für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich. Brandschutzbeauftragte spielen also eher eine strategische Rolle und sind für die langfristige Sicherstellung eines effektiven betrieblichen Brandschutzes im Unternehmen verantwortlich.

Hier erfährst du mehr zu den Aufgaben, Pflichten und der Bestellung von Brandschutzhelfern und von Brandschutzbeauftragten.

Sicherheitsunterweisung im Büro: Was ist zu beachten?

Die Sicherheitsunterweisung "Büroarbeitsplatz" beinhaltet den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln. Unter Arbeitsmitteln versteht man unter anderem die ergonomisch korrekte Einstellung des Schreibtischstuhls, ggf. die Höhe des Schreibtisches und die richtige Positionierung von Bildschirm, Tastatur, etc. Eine solche Unterweisung ermöglicht es den Mitarbeitern sicher und ohne gesundheitlichen Beeinträchtigungen arbeiten zu können. Diese Unterweisung ist ebenfalls vor Beschäftigungsbeginn eines neuen Mitarbeiters durchzuführen, wenn neue Bürotechniken oder -geräte eingeführt werden oder eine neue Gefährdung entsteht. Danach ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen. Außerdem muss sie genau wie jede andere Überweisung dokumentiert werden.

Fazit

Sicherheitsunterweisungen sind ein wichtiges Thema, um die Sicherheit deiner Mitarbeiter zu gewährleisten und ihre Gesundheit zu schützen. Deshalb sind sie auch für jedes Unternehmen verpflichtend. Es gibt verschiedene Zeitpunkte, wann Sicherheitsunterweisungen, auf jeden Fall durchgeführt werden müssen: Erstunterweisungen, Wiederholungsunterweisungen und anlassbezogene Wiederholungsunterweisungen. Verantwortlich für Sicherheitsunterweisungen ist der Arbeitgeber. Er kann diese Unterweisungen selbst durchführen oder sich von einer qualifizierten Person unterstützen lassen.

Insbesondere bei größeren Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und ggf. auch mehreren Standorten kann es schwierig sein, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen für jeden einzelnen Mitarbeiter erfüllt sind. Hier helfen online Unterweisungen über ein Lernmanagement-System. Erfahre hier mehr dazu.

Du hast Interesse an einer Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit? Hier findest Du eine Übersicht der betreuten Städte: Standorte Sicherheitstechnischer Dienst

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Dein Ansprechpartner

Thomas Neubauer

Head of Occupational Safety, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG gem. DGUV-V2) –BGHM, BG RCI, BGW, BG ETEM, BGHW, VBG, Brandschutzbeauftragter, Regalprüfer, Ausbildung Energieelektronik-Anlagentechnik und Elektrische Energieverteilung Hoch-Mittelspannung
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