Erfahre alles, was du zum Thema Strahlenschutzbeauftragter wissen musst: Definition, Aufgaben, Pflicht, Ausbildung und Voraussetzungen.
Vom Umgang mit ionisierender Strahlung, die beispielsweise beim Röntgen entsteht, geht eine ernstzunehmende Gefahr für Menschen aus. Diese Strahlung kann sowohl aus natürlichen Quellen, wie beispielsweise der Erde, stammen als auch aus künstlichen Quellen wie medizinischen Röntgengeräten, Kernkraftwerken oder bestimmten industriellen Prozessen. Deshalb ist es wichtig am Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Sicherheit im Umgang mit Strahlung zu gewährleisten. Hier erfährst du alles, was du als Arbeitgeber zu Strahlenschutzbeauftragten wissen musst.
Um die Lesbarkeit zu erleichtern, verwenden wir in diesem Artikel ausschließlich die männliche Form. Selbstverständlich sprechen wir damit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Identität an.
Strahlenschutzbeauftragte stellen einen wichtigen Bestandteil des betrieblichen Strahlenschutzes und damit Sicherheit an einigen Arbeitsplätzen dar. Sie sorgen für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften im Umgang mit gefährlicher Strahlung in Unternehmen wie Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen und der Industrie. Außerdem überwachen und kontrollieren Strahlenschutzbeauftragte Schutzmaßnahmen, beraten Strahlenschutzverantwortliche und dokumentieren getroffene Sicherheitsvorkehrungen. Die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben für Betriebe mit Röntgengeräten oder anderen strahlenproduzierenden Geräten sowie für Forschungslabore mit radioaktiven Materialien. Um die Tätigkeit ausüben zu dürfen, sind eine Fachkunde im Strahlenschutz und regelmäßige Schulungen erforderlich.
Strahlenschutzbeauftragte sorgen für die Sicherheit im Umgang mit Strahlen, indem sie die erforderlichen Schutzvorschriften und -maßnahmen einleiten, überwachen und kontrollieren. Damit gewährleisten sie einen sicheren Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung. Diese Strahlung kann in Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen oder in der Industrie vorkommen. Strahlenschutzbeauftragte leisten demnach einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des betrieblichen Strahlenschutzes.
Es ist wichtig, zwischen Strahlenschutzbeauftragten und Strahlenschutzverantwortlichen zu unterscheiden. Letztere sind juristische oder natürliche Personen, wie beispielsweise die GmbH oder der Arbeitgeber, die Genehmigungen für strahlungsintensive Tätigkeiten haben. Sie tragen, wie der Name bereits verrät, die oberste Verantwortung für den Strahlenschutz im Unternehmen.
Die Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten variieren je nach Bereich. Sie werden konkret bei der Bestellung festgelegt. In der Regel beinhalten die Aufgaben von Strahlenschutzbeauftragten:
Die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten ist für Unternehmen verpflichtend, die Röntgengeräte, oder andere Geräte, die ionisierende Strahlung erzeugen, benutzen. Auch Forschungslabore, die mit radioaktiven Materialien arbeiten, müssen Strahlenschutzbeauftragte bestellen.
Die Bestellung eines oder einer Strahlenschutzbeauftragten muss schriftlich durch den Strahlenschutzverantwortlichen erfolgen. Außerdem muss die zuständigen Behörde umgehend über die Bestellung informiert werden.
Strahlenschutzbeauftragte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Außerdem sollte ein oder eine Strahlenschutzbeauftragter sich durch Verantwortungsbewusstsein und eine sorgfältige Arbeitsweise auszeichnen.
Ist ein Unternehmen verpflichtet, einen Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, muss dies durch den Strahlenschutzverantwortlichen geschehen. Die bestellte Person muss die oben genannte Kriterien erfüllen. Bei der Ernennung des Strahlenschutzbeauftragten müssen die konkreten Aufgaben und Entscheidungsbereiche schriftlich festgelegt werden. Die Bestellung muss außerdem der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Ein Bestellschreiben muss auf den jeweiligen Anwendungsbereich angepasst sein. Folgende Punkte sollten in der Regel enthalten sein:
Die Anzahl der benötigten Strahlenschutzbeauftragten ist abhängig von der Art und dem Umfang der strahlenschutzrelevanten Tätigkeiten im Unternehmen. Mindestens ein Strahlenschutzbeauftragter muss bestellt sein, wenn im Unternehmen mit radioaktiven Stoffen oder ionisierter Strahlung gearbeitet wird oder diese entstehen. Demnach ist mindestens ein Strahlenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn ein Unternehmen über Geräte, die solche Strahlung erzeugen, verfügt.
Je nach Unternehmen empfiehlt es sich, mehrere Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Dabei sollten auch Abwesenheiten durch Krankheitstage, Urlaube etc. eingeplant werden. Sind mehrere Strahlenschutzbeauftragte bestellt, müssen die Aufgaben und Pflichten klar voneinander abgegrenzt sein.
Um Strahlenschutzbeauftragter zu werden, muss im Rahmen einer Schulung eine entsprechende Fachkunde erworben werden. Diese Schulung dauert in der Regel 1 - 5 Tage. Dabei werden alle Pflichten und Aufgaben übermittelt, die für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter nötig sind. Dazu gehören unter anderem die physikalischen und chemischen Grundlagen im Bereich Strahlung sowie die gesetzlichen Regelungen zum Thema Strahlenschutz.
Die genauen Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorschriften der Fachkunderichtlinien und sind abhängig davon, wie mit der Strahlung umgegangen wird und welches Gefährdungsniveau dabei besteht. Die Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
Der Umgang mit Strahlung ist in Deutschland in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) gesetzlich festgelegt. Die Einhaltung dieser Gesetze ist entscheidend für die Vermeidung von Strahlenrisiken und die Sicherstellung eines sicheren Arbeitsumfelds.
Zusammenfassend sind Strahlenschutzbeauftragte entscheidend für die Sicherheit im Umgang mit ionisierender Strahlung in Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Sie überwachen die Einhaltung der Schutzvorschriften, planen technische Maßnahmen, und sind verantwortlich für die Schulung und Beratung im Strahlenschutz. Die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben und erfordert Fachkunde sowie regelmäßige Schulungen gemäß der Strahlenschutzverordnung.
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